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21.06.2012

Baden-Württemberg stimmt Staatsvertrag zu

Professor Dr. Ulrich Goll hält den Glücksspieländerungsstaatsvertrag für ein inkonsequentes Modell, das rechtliche Risiken berge.

Der baden-württembergische Landtag stimmt dem aktuellen Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag zu.

Allein die FDP übte am Mittwoch im Stuttgarter Landtag Kritik an dem Kompromiss der Länder. Das neue Modell sei „inkonsequent“ und berge rechtliche Risiken, beanstandete der FDP-Abgeordnete Professor Ulrich Goll in der Pforzheimer Zeitung.

Innenminister Reinhold Gall von der SPD trat für den Staatsvertrag ein: „Wir wollen den natürlichen Spieltrieb in geordnete und kontrollierte Bahnen lenken.“ Zentrales Ziel sei es, den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Gall will verhindern, dass „weiter Spielhallen wie Pilze aus dem Boden sprießen“. Daher sollen zukünftig mehrfachkonzessionierte Spielstätten verboten und Abstandsregelungen untereinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen eingeführt werden.

Bereits Mitte vergangener Woche stimmten die Landesparlamente von Sachsen, Bayern und Berlin dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag zu. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition Sachsens beschloss ein Ausführungsgesetz zum Staatsvertrag. Dieses Ausführungsgesetz legt einen Mindestabstand zwischen Spielstätten von 250 Metern fest. Darüber hinaus darf in Sachsen weder am Reformationstag noch am Ostersonntag gespielt werden.

Weitere Landesparlamente stimmen zu

Im Berliner Landtag votierten die Regierungsfraktionen SPD und CDU für den Staatsvertrag. Dagegen stimmten zwei Abgeordnete der Piratenpartei. Der Rest der Piratenfraktion sowie die Fraktionen der Grünen und der Linken enthielten sich. Auch in Bayern stimmte eine breite Mehrheit aus CSU, SPD, FDP und Freien Wählern für den Staatsvertrag.

Der neue Staatsvertrag soll am 1. Juli in Kraft treten. Vorher muss er mindestens von 13 Landesparlamenten ratifiziert werden. Künftig sollen zwanzig private Anbieter von Sportwetten für einen Zeitraum von sieben Jahren länderübergreifende Konzessionen erhalten. Das staatliche Lottomonopol soll hingegen erhalten bleiben.



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