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29.06.2012

Glücksspieländerungsstaatsvertrag tritt 1. Juli in Kraft

Allem Anschein nach tritt der Glücksspielstaatsvertrag wie geplant zum 1. Juli 2012 in Kraft. Bis auf in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ist der Vertrag in allen anderen 14 Bundesländern in den Parlamenten ratifiziert worden.

Dies würde für das Inkrafttreten des Gesetzes reichen. Gemäß Artikel 2 des 1. GlüÄndStV „tritt der Staatsvertrag am 1. Juli 2012 in Kraft. Sind bis zum 30. Juni 2012 nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.“

Laut dem Forum für Automatenunternehmer ist davon aufzugehen, dass „die Ausfertigung und Verkündung/Veröffentlichung des Gesetzes spätestens am 30. Juni 2012 fristgerecht erfolgen wird“.

Jürgen Constroffer und Jutta Keinath vom Forum führen aus: „Nordrhein-Westfalen hatte schon vor geraumer Zeit angekündigt, dass es die Ratifizierung aufgrund der Landtagswahlen im Mai 2012 vor dem 30. Juni nicht schaffen werde und dies voraussichtlich im September nachholen wird.“

Weiter: „Schleswig-Holstein ist dem bisherigen Glücksspieländerungsvertrag der 15 Länder nicht beigetreten und hat sein eigenes Landesglücksspielgesetz geschaffen und bisher schon eine Reihe von Lizenzen vergeben. Wenngleich der neue Ministerpräsident, der SPD-Fraktionsvorsitzende und weitere Teile der jetzigen neuen Regierungskoalition angekündigt haben, dem Glücksspieländerungsstaatvertrag doch beitreten zu wollen, wird das nicht problemlos und ohne größeren finanziellen Schaden für das Land möglich sein.“

Im einem nächsten Schritt wird abzuwarten sein, welche konkreten praktischen Auswirkungen das umstrittene Vertragswerk GlüÄndStV für die Automatenunternehmer nach sich zieht. – Wir werden berichten.



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