Die kritische Bewertung des geänderten Glücksspielstaatsvertrages (GlüÄndStV) durch die Monopolkommission der Bundesregierung hat in Schleswig-Holstein unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Das Land ist dem Vertrag als einziges nicht beigetreten, will das aber nach dem Regierungswechsel nachholen.
Der finanzpolitische Sprecher der Bündnisgrünen im Kieler Landtag, Rasmus Andresen, bezeichnete Schleswig-Holsteins Ausscheren aus einem gemeinsamen Verfahren zum Glücksspielstaatsvertrag als nicht sinnvoll und plädierte für einen gemeinsamen Weg aller Länder. Gleichwohl rief er dazu auf, die Bedenken der Monopolkommission ernst zu nehmen und eingehend zu prüfen.
SPD-Fraktionschef Ralf Stegner tat die Einschätzung der Monopolkommission dagegen lapidar ab. Gutachten, die sich kritisch mit dem Glücksspielstaatsvertrag auseinandersetzten, gebe es viele, das sei nichts Neues, sagte Stegner. Er sieht im Ausscheren Schleswig-Holsteins ausschließlich die Bedienung von Lobbyinteressen. Nach wie vor gelte aber, dass durch die Legalisierung von Online-Poker Geldwäsche erleichtert werde. Das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz biete den legalen Anker für illegale Gelder.
Dem gegenüber erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, das Gutachten der Monopolkommission bestätige den schleswig-holsteinischen Weg. Die Kommission habe dem Glücksspielgesetz des Landes Vorbildcharakter bescheinigt, den überarbeiteten Glücksspielstaatsvertrag hingegen als nicht Ziel führend eingestuft und eine grundsätzliche Überarbeitung gefordert. Das Gutachten sehe die Gefahr, dass Graumärkte gestärkt würden und illegales Glücksspiel gefördert werde, betonte Arp.
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