Das praktisch zeitgleich mit dem überarbeiteten Glücksspielstaatsvertrag inkraft getretene Hessische Spielhallengesetz wird vor Gericht angefochten. Michael Wollenhaupt, Vorsitzender des Hessischen Münzautomaten-Verbandes (HMV), teilt mit, dass der Verband bereits vor Verkündung dieses Gesetzes eine renommierte Anwaltskanzlei mit der Vorbereitung von Verfassungsbeschwerden beauftragt hat.
Inzwischen habe sich ein Unternehmer gefunden, der die Verfassungsbeschwerde im Interesse aller Spielstättenbetreiber durchfechten will. Die Rechtsanwälte bereiteten derzeit die Schriftsätze vor.
„Vorerst müssen Sie allerdings die gesetzlichen Vorgaben beachten!“, ermahnt Wollenhaupt die HMV-Mitglieder.
Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. August in Butzbach wird Rechtsanwalt Dr. Uwer für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Hessischen Spielhallengesetz zur Verfügung stehen.
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