
Der VGH in Kassel erklärt die Wiesbadener Spielapparatesteuer für rechtmäßig. Für die Spielbank im Kurhaus sind keine Einschnitte geplant.
„Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die im November 2010 von der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung beschlossene neue Fassung der Spielapparatesteuersatzung für rechtmäßig erklärt“, sagte die zuständige Dezernentin Birgit Zeimetz (CDU) am 28. Juli der Online-Ausgabe des Wiesbadener Tagblatts.
Bereits im April 2012 war das Wiesbadener Verwaltungsgericht zu der gleichen Entscheidung gekommen. „Die daraufhin eingelegte Beschwerde der Betreiber gegen diesen Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel nun zurückgewiesen“, berichtet die Dezernentin. Vor den Beratungen hatten einige Spielstättenbetreiber auf die erdrosselnde Wirkung der Steuerhöhe hingewiesen. Zudem stelle die neue Satzung ihrer Meinung nach einen Eingriff in die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit dar.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel habe bestätigt, dass allein aus der Festsetzung eines Steuersatzes von zwanzig Prozent nicht gefolgert werden könne, dass die Spielapparatesteuer der Stadt Wiesbaden erdrosselnd wirke und deshalb gegen die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit der Automatenaufsteller verstoße, betont Zeimetz. „Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Sie bestätigt die Rechtmäßigkeit der Spielapparatesteuersatzung in vollem Umfang“, sagt die Dezernentin.
Interessant dabei ist, dass Zeimetz, wie so viele Entscheidungsträger in Behörden, eine Erhöhung der Steuern mit Prävention vor der sogenannten Spielsucht gleichsetzt. Zeimetz wird mit den Worten zitiert: „Dieses Urteil bestätigt die Kommunen, ihre rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten zur Prävention zu nutzen.“
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