AutomatenMarkt Sonderausgabe April 201340 Fit für die Zukunft Spielerschutz/Sachkunde Prävention Spielstättenbetreiber und alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt sollen über die Gefahren des Spielens unterrichtet sein, problematisches Spielverhalten frühzeitig erkennen und auch intervenieren können. Zudem müssen bestimmte Regeln eingehalten und jede Maßnahme dokumentiert werden. Erwartungen an ein betriebliches Sozialkonzept D er seit Juli 2012 gültige Glücks spielstaatsvertrag schreibt un ter anderem vor, dass jede Spielstätte über ein betriebliches Sozi alkonzept verfügen muss. Nach einer Phase der Unsicherheit, in der sich die Unternehmer fragten, was damit auf sie zukommt, legte die AWI Ende ver gangenen Jahres ein Musterkonzept vor, das die Punkte darlegt, auf die es ankommt. Es wurde von einem wis senschaftlichen Beirat, bestehend aus Professor Dr. Dr. Joachim H. Knoll (Hamburg), Professor Jörg Häfeli Stäger (Luzern) und Pieter Remmers (Amsterdam), erarbeitet. Musterkonzept der Verbände gibt wichtige Hinweise Das Musterkonzept gliedert sich in die Bereiche „raumbezogene Maß nahmen“, „gerätebezogene Maßnah men“, „personenbezogene Maßnah men“ und „Dokumentation“. Die gerätebezogenen Maßnahmen fallen in die Zuständigkeit der Hersteller. Der einzelne Automatenkaufmann muss sich darum nicht kümmern. Anders verhält es sich mit den raum bezogenen Maßnahmen. Hier sind der Unternehmer und sein Spielstätten personal gefragt. Vieles von dem, was das Sozialkonzept verbindlich vor schreibt, ist ohnehin seit Jahren eine Selbstverständlichkeit: Das Alkoholver bot, die Geräteaufstellung in Zweier gruppen, Gesichtskontrolle am Ein gang, um Jugendliche auszuschließen oder der Aushang des Jugendschutz gesetzes. Neu ist die vom Glücksspielstaats vertrag (§7) geforderte Pflicht zum Aushang von Informationen zum Spielablauf an Geldspielgeräten ge mäß Paragraf 33c der Gewerbeord nung. Mit anderen Worten: Die in der Spielverordnung verankerten Eckdaten