Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Ausbildung

AutomatenMarkt Sonderausgabe April 201352 Fit für die Zukunft Sachkunde Recht Fundiertes Wissen über Gesetze und Verordnungen rund um das gewerbliche Spiel soll Voraussetzung für den Erhalt einer Aufstellerlaubnis sein. Der Vorschlag kam auch aus der Bran- che selbst. Inzwischen ist klar, dass der „Sachkundenachweis Recht“ kommen wird. Teilweise ist er schon da. Berliner Erfahrungen mit dem Sachkundenachweis Recht N ichts ist einfacher, als irgend­ wo einen Spielautomaten hin­ zustellen und damit Geld zu verdienen, indem man den Spielein­ satz anderer aus der Kasse sammelt. So ist es natürlich nicht, aber die Mei­ nung ist weit verbreitet. So weit, dass es schon so mancher Glücksritter auf diese Weise versucht hat und daran jämmerlich gescheitert ist. Denn es hat nicht das Geringste mit seriösem Auf­ stellgeschäft zu tun, wenn jemand ­Automaten betreibt, ohne sich von jedweder Sachkenntnis beeinträchti­ gen zu lassen. Wer das tut, schadet Seriöses Aufstellgeschäft setzt Sachkunde voraus dem Ruf der gesamten Branche und jedes einzelnen seriösen Automaten­ kaufmanns, der sein Gewerbe seit vie­ len Jahren und vielleicht sogar schon in zweiter oder dritter Generation vor­ bildlich ausübt. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Deutsche Automaten­ wirtschaft selbst vorgeschlagen hat, Interessenten sollten ihre Sachkunde nachweisen müssen, bevor sie die ­Erlaubnis zur Ausübung des Aufstell­ gewerbes bekommen. Seriöse Unter­ nehmer wollen sich von Glücksrittern abgrenzen. Mittlerweile ist dieser Vorschlag vom Gesetzgeber aufgegriffen worden. Im Rahmen der Neuordnung des Glücks­ spielrechts ist die Einführung eines „Sachkundenachweis Recht“ einer der wenigen Punkte, die den Beifall der Branche finden. Wer Automaten auf­ stellen will, soll über die gesetzlichen Rahmenbedingungen Bescheid wis­ sen. Gewerbeordnung, Spielverord­ nung sowie Landesspielhallengesetze und Ausführungsgesetze zum Glücks­ spielstaatsvertrag sollen von allen ­Akteuren beachtet werden, unabhän­ gig davon, ob man die Regelungen nun gutheißt oder sie für nicht rech­

Pages