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Aktuelle Ausgabe
27.01.10

Fristlose Kündigung wegen angekündigter Krankheit

Arbeitnehmer, die im Falle einer Urlaubsablehnung androhen, an dem begehrten Tag krank zu sein, können vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden.

Mit dieser Ankündigung habe der Arbeitnehmer seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht grob verletzt, befanden die Erfurter Richter (BAG-Urteil vom 12. März 2009, Az.: 2 AZR 251/07).

Der fristlos Gekündigte war bei einer dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordneten Oberbehörde angestellt.

Nachdem sein Vorgesetzter ein Urlaubsgesuch für den Tag nach Fronleichnam – einem gesetzlichen Feiertag in Bayern – abgelehnt hatte, soll der Arbeitnehmer im Verlauf eines Gespräches mit seinem Vorgesetzten eine Erkrankung „angedroht“ haben und ließ sich noch am selben Tag krankschreiben.


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