04.02.10
Vergnügungssteuererhöhung: Unternehmer wollen schließen

Im beschaulichen Mengen (hier die Hauptstraße) wird es möglicherweise bald keine Spielstätten mehr geben.
Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Nachdem die Stadt Mengen die Vergnügungssteuer ab dem 1. Januar 2010 auf 25 Prozent erhöht hat, ist für die vier in der Gemeinde miteinander im Wettbewerb stehenden Automatenunternehmen das Fass übergelaufen. Sie können die Abgabe nicht mehr stemmen. In einem Schreiben an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat der Stadt Mengen hat der Automaten-Verband Baden-Württemberg eine Schließung aller Spielstätten in Mengen zum 30. März 2010 angekündigt.
In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Wir akzeptieren als gute Unternehmen angemessene Steuersätze, welche unsere Existenz nicht infrage stellen. Dies ist jedoch angesichts des oben genannten Steuersatzes nicht mehr der Fall.“ Gleichzeitig rufen die in Mengen ansässigen Automatenunternehmer den Gemeinderat auf, sich erneut mit der Problematik der Vergnügungssteuer zu befassen, um eine für beide Seiten erträgliche Lösung herbeizuführen.
Bei einer Schließung aller gewerblichen Spielstätten müsste die Stadt Mengen mit Einnahmeausfällen in sechsstelliger Höhe rechnen. Für die betroffenen Arbeitnehmer ist offen, ob sie bei Filialunternehmen an anderen Orten beschäftigt werden können, oder ob ihnen die Arbeitslosigkeit droht.
Der Vorsitzende des Automaten-Verbandes, Michael Mühleck, führte in einem Gespräch weiterhin aus, dass eine Eindämmung des gewerblichen Spiels an einem Ort in der Regel zum Abwandern der Spielwilligen in Nachbargemeinden, ins Internet oder in illegales Spiel führe.
„Aus Sicht der Branche ist der Schritt der vier betroffenen Unternehmen eher ungewöhnlich, da in der Regel auch ein Stück weit Verdrängungswettbewerb herrscht“, sagt AWI-Geschäftsführer Dirk Lamprecht. „Jedoch erscheint der nunmehr erhobene Steuersatz auf Dauer weder für Filialisten in der Branche und schon gar nicht für kleine mittelständische Familienunternehmen tragbar.“