18.02.10
Verschärftes Nichtraucherschutzgesetz im Saarland

Spätestens ab 2011 darf in den Gastrobetrieben im Saarland kein blauer Dunst mehr aufsteigen.
Der saarländische Landtag hat am 10. Februar mit den Stimmen der Koalition aus CDU, FDP und Grünen ein Gesetz verabschiedet, das ein absolutes Rauchverbot in allen gastronomischen Betrieben des Bundeslandes vorschreibt.
Ab dem 1. Juli 2010 darf in keiner saarländischen Gaststätte mehr geraucht werden. Dann gilt an der Saar das schärfste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland. Bisherige Ausnahmen, wie die Raucherräume und die 75-Quadratmeter-Regelung fallen weg.
Eine Übergangsregelung bis 2011 gibt es nur für Gastronomen, die bauliche Veränderungen vorgenommen und einen separaten Raucherraum eingerichtet haben.
Wer diese Übergangsfrist für sich in Anspruch nehmen will, muss bis zum 30. April einen entsprechenden Antrag beim Umweltministerium stellen.
Das rigorose Rauchverbot gilt auch für „Vereinsheime, Diskotheken, Festzelte, Beherbergungsbetriebe, Spielhallen und Spielkasinos, soweit in den Räumen der Spielhallen oder Spielcasinos eine Gaststätte betrieben wird", heißt es im Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.
Darüber hinaus beschlossen die Regierungsparteien, dass sowohl die Bußgelder erhöht und die Sanktionen verschärft werden. Gastronomen, die dreimal mit rauchenden Gästen „erwischt“ werden, droht der Entzug der Konzession.