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Ausbildung

AutomatenMarkt Sonderausgabe April 2013 53 Daten und Fakten Fit für die Zukunft Sachkunde Recht tens hält und dagegen zu klagen beabsichtigt. In der Ende vergangenen Jahres geän­ derten Gewerbeordnung ist die Forde­ rung nach einem Sachkundenachweis bereits enthalten. Die Spielverord­ nung, die das gewerbliche Spiel detail­ lierter regelt, wird den Sachkunde­ nachweis Recht ebenfalls verlangen, wenn die Novellierung verabschiedet ist. Spätestens dann ist jeder Unter­ nehmer betroffen. In Berlin gehen die Uhren anders. Das Land hatte sein Spielhallengesetz bereits lange vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages verabschie­ det und dort auch die Forderung nach einem rechtlichen Sachkundenachweis hineingeschrieben. Eng gesetzte Fristen schaffen ein logistisches Problem Die ganze Vorgehensweise der Berli­ ner wirkt jedoch etwas unausgegoren. Erst im August 2012 legte das Land fest, wer die entsprechenden Schulun­ gen anbieten darf, im Oktober sollten alle Automatenkaufleute ein Teilnah­ mezertifikat vorlegen können. Die Frist wurde dann um drei Monate verlän­ gert, und wenn heute Schulungen an­ geboten werden, sind die immer noch ausgebucht, denn logistisch war es auch bis zum Jahresende nicht zu schaffen, alle Unternehmer zu unter­ richten. Für die AWI bietet der Justiziar des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland, Hendrik Meyer, seit knapp einem halben Jahr die Unterweisungen an. „Seit Oktober habe ich ungefähr zehn Lehrgänge abgehalten, und jeder hatte die maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen“, sagt Meyer und fährt fort: „Die Nachfrage ist immer noch groß. ➣ Hendrik Meyer bietet Seminare für den Sachkundenachweis Recht an.

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