26.06.2022

Baden-Württemberg: „Gute Spielhallen müssen überleben!“

Die Mitglieder des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg diskutierten am 23. Juni über die zahlreichen Probleme, die die Landesregierung bei der Regulierung des gewerblichen Geldspiels aufgeworfen hat.

Mit 155 angemeldeten Mitgliedsunternehmen bei 214 Verbandsmitgliedern war die Jahreshauptversammlung in Stuttgart sehr gut besucht.

Informierten ihre Kollegen und Verbandsmitglieder über die aktuelle Lage (v.l.): Dirk Fischer (Vorsitzender), Martin Restle (stellvertretender Vorsitzender) und Alexander Grosch (Vorstandsmitglied).

Vorstandsmitglied Michael Holderer (l.) und der Verbandsjustiziar Tim Hilbert, der die aktuelle rechtliche Situation in Baden-Württemberg erläuterte.

Der Vorsitzende Dirk Fischer eröffnete am 23. Juni eine gut besuchte Jahreshauptversammlung des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg. Zahlreiche Mitglieder kamen ins Dormero Hotel in Stuttgart, weil auch die Probleme im „Ländle“ zahlreich sind.

Erfolgreiche Petition

Doch zu Beginn stellte Fischer die erfolgreich abgeschlossene Petition in den Vordergrund. Das Quorum wurde erreicht, alleine aus Baden-Württemberg beteiligten sich mehr als 22.000 Menschen. Ziel sei es, eine Anhörung im Landtag Baden-Württembergs zu erreichen. Wenn eine Gesetzesänderung nicht gelinge, so sei es doch laut Fischer wichtig, Prozesse anzustoßen und Meilensteine mit einer Petition einzuschlagen.

„Wir haben 75 Prozent aller Landtagsabgeordneten angeschrieben und auf unsere Situation aufmerksam gemacht“, berichtet der Vorsitzende.

Erfreulicherweise habe die FDP eine Kleine Anfrage zu der Situation der Automatenbranche im Landtag gestellt. Auch das Parlamentarische Frühstück, bei dem gute Gespräche geführt wurden, sei ein Erfolg gewesen. Grundlage dafür sei immer der persönliche Einsatz vor Ort. Fischer appeliert an jedes Mitglied in der Heimatregion aktiv zu werden, Kontakte zu knüpfen, sichtbar zu sein sowie Politiker und Vertreter von Hilfeeinrichtungen in die eigenen Spielstätten einzuladen.

Unternehmer müssen vor Ort aktiv werden

„Dabei unterstützen wir euch, aber die Anbahnung muss vor Ort passieren“, ruft er den Mitglieder zu.

Fischer weist dabei darauf hin: „Es ist ein Marathon, kein Sprint.“

Die aktuelle politische Situation sei schwierig. „Der Traum von Mehrfachkonzessionen ist ausgeträumt, aber jeder Standort soll erhalten bleiben. Dafür kämpfen wir“, unterstreicht Fischer.

Er hofft auf die Möglichkeit „minimalinvasiver Eingriffe“. In diesem Zusammenhang erinnert der Vorsitzende an den „Katalog der Grausamkeiten in anderen Bundesländern“, wie zum Beispiel in Bremen, Hamburg und Berlin. Diese Entwicklung dürfe nicht den Weg nach Baden-Württemberg finden.

Über wachsendes illegales Spiel aufklären

Den Behörden müsse veranschaulicht und erklärt werden, wie groß das Ausmaß der Illegalität ist. Um die Behörden adäquat zu informieren, sei laut Fischer ein "Fachkongress illegales Glücksspiel“ für Behördenmitarbeiter in Stuttgart im ersten Quartal 2023 in Planung.

Nicht-Anwendung der "Öffnungsklausel" und ihre Folgen

Rechtsanwalt Tim Hilbert ging ebenfalls auf problematische Themen ein, wie zum Beispiel die sogenannte Öffnungsklausel: Der Paragraf 29, Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), deren Nicht-Anwendung die grün-schwarze Landesregierung explizit in den Koalitionsvertrag geschrieben hatte. Neben den Stadtstaaten gebe es mit dem Saarland und Baden-Württemberg lediglich zwei Flächenländer, die die „Öffnungsklausel“ nicht zur Anwendung bringen.

"Gallisches Dorf"

Bei einem Blick auf Baden-Württemberg in einer Deutschlandkarte sagt Hilbert: „Das sieht aus wie in Asterix- und Obelix-Heften. Und wir sind das gallische Dorf.“

Andere Bundesländer ermöglichen durch den Paragraf 29, Absatz 4 GlüStV den Weiterbetrieb von mehrfachkonzessionierten Spielhallen und lösen Abstandskollisonen, indem sie drei Kriterien verlangen, nämlich Sachkundenachweise für Betreiber, Personalschulungen und Zertifizierungen.

Die Umsetzung des Staatsvertrages im baden-württembergischen Landesglücksspielgesetz hingegen sei dramatisch. Der Gesetzgeber habe sich gespart, zum Beispiel in Bezug auf Einfachspielhallen klare Informationen zu Auswahlverfahren zu liefern, so Hilbert.

Ihm zufolge müsste es das Ziel sein, dass gute Spielhallen überleben.

Ernüchternd falle auch der Ausblick bei mehrfachkonzessionierten Spielhallen aus. Der Weiterbetrieb sei derzeit nur durch Verlängerung bestehender Härtefälle möglich.

Anhand der von Hilbert vorgetragenen Zahlen wird die Problematik deutlich: „Wir haben etwa 1 000 Spielhallenstandorte in Baden-Württemberg und etwa 1 700 Spielhallenkonzessionen. Davon müssen 700 Konzessionen schließen.“

Das einzig Positive sei zurzeit die Tatsache, dass alle Betreiber in Stuttgart ihre Betriebe so lange offen halten dürfen, solange Verfahren laufen. Laut Hilbert müsse es das Ziel sein, dies auch landesweit zu erreichen.

Sein Fazit: „Der Gesetzgeber in Baden-Württemberg hat eine gesetzliche Regelung hinsichtlich des Weiterbetriebs von Mehrfachkonzessionen der Abstandskolliosionen bei Einfachspielhallen abgelehnt.“

Dies sorge dafür, dass viele Städte in der Praxis nicht einheitlich vorgehen. Daher rät der Justiziar den Unternehmern mit den lokalen Behörde das Gespräch zu suchen.

Verbot von legalen Geräten ziehe illegale nach sich

Hilbert berichtet aus der Praxis seiner anwaltlichen Tätigkeit, dass der Abbau jedes legalen Geldspielgerätes illegale Geräte nach sich ziehe. Dies bestätige auch die Studie des Arbeitskreises gegen Spielsucht.

Martin Restle, stellvertretender Vorsitzender, erläuterte den Mitgliedern in einer eingagierten Rede, warum eine Zertifizierung, obwohl sie in Baden-Württemberg nicht verpflichtend ist, dennoch zur Zukunftssicherung der Betriebe beitrage.

Facettenreiches Programm

In weiteren Vorträgen informierten Martin Restle und Stephan Büssing von Admiral Entertainment über die Spielersperrdatei OASIS. Vorstandsmitglied Alexander Grosch erläuterte die Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Umsatzsteuer auf Saldo 1. Der Steuerberater Daniel Wegenast informierte die Mitglieder über die Themen „Verfahrensdokumentation Betriebsprüfung und Corona-Schlussabrechnung. Neues zum Arbeitsrecht stellte der Justiziar Tim Hilbert vor.

Zahlreiche Partnerunternehmen des Verbandes präsentierten im Foyer ihre Produkte und Services, wie zum Beispiel adp Merkur, Löwen Entertainment, Bally Wulff, Apex Gaming, Merlato, Versicherungsagentur Trögeler und ECC Gehrig.