09.11.2022

BDV-Mitgliederversammlung in Bonn: Vending-Branche steht vor großen Herausforderungen

Die zusammen mit der BDV-Mitgliederversammlung ausgetragene VendCon war Plattform für zahlreiche Aussteller.

Dr. Aris Kaschefi (l.), BDV-Geschäftsführer und Erwin Wetzel, EVA-Geschäftsführer, erläutern die heißen Themen für die nationale und internationale Vending-Wirtschaft.

254 BDV-Mitglieder und Gäste verfolgten die Versammlung und viele interessante Vorträge.

Frank Busemann, Silbermedaillengewinner von Atlanta 1996, zog in seiner Key Note unterhaltsame und lehrreiche Vergleiche zwischen Spitzensport und Unternehmen.

Nach vielen Online-Veranstaltungen in der Coronazeit freuten sich auch die Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV) am 8. November 2022 im Kameha Grand Hotel in Bonn wieder auf den persönlichen Austausch.

Verpackungsgesetz im Fokus

Neben zahlreichen spannenden Vorträgen stand für die Mitgliedsunternehmen das Verpackungsrecht im Mittelpunkt. Dr. Aris Kaschefi, BDV-Geschäftsführer, berichtete über die Änderungen im Verpackunugsgesetz. Das, was für das gewerbliche Automatenspiel OASIS ist, stellt LUCID für die Vending-Unternehmen dar. Dieser Vergleich hinkt zweifellos, allerdings ist für zahlreiche Vending-Unternehmen ab dem 1. Juli 2022 eine Registrierung auf der elektronischen Datenverarbeitungs-Plattform LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister erforderlich. Dies gelte laut Kaschefi für „jeden Vertreiber von Systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, soweit der Vertreiber die Verpackung mit Ware befüllt und an den Verbraucher abgibt“. Betroffen seien Operator, soweit ihre Automaten Getränke in Bechern ausgeben oder soweit sie zum Beispiel Kaffee selber rösten, oder belegte Brötchen herstellen, verpacken und aus Automaten verkaufen. Eine Ausnahme würden nur die Operator bilden, die „aus allen ihren Automaten ausschließlich verpackte Waren verkaufen, die bereits vom Hersteller oder Lieferanten lizenziert worden sind (Handelsware)“. Diese müssten sich nicht bei LUCID registrieren.

Mehrwegpflicht

Hintergrund ist die ab 2023 gültige Mehrwegpflicht, die beim Verkauf von allen Speisen und Geträken für unterwegs (To-Go/Takeaway/Außer-Haus) gelte. Einwegbehältnisse werden unter bestimmten Umständen weiterhin erlaubt sein, aber die Mehrwegoption werde für alle Angebotsgrößen verpflichtend, erklärt Kaschefi.

Ausnahmen bilden lediglich „Verkaufsautomaten, die in Betrieben zur Versorgung der Mitarbeiter nicht öffentlich zugänglich aufgestellt sind“. Dies besagt Paragraf 33 Verpackungsgesetz (VerpackG).

Heißgetränkautomaten, die jedoch öffentlich zugänglich sind, müssen „über eine Bechersperrtaste verfügen, damit der Konsument die Möglichkeit hat, das Getränk in ein mitgebrachtes eigenes Gefäß laufen zu lassen“.

„Diese Mehrwegmöglichkeit muss zur Verfügung gestellt werden, und sie muss auch kommuniziert werden“, erläutert Rechtsanwalt Kaschefi.

Zahlreiche Aussteller vor Ort

Neben den verbandsbezogenen Vending-Themen hatten die 254 Mitglieder und Gäste die Gelegenheit bei der gleichzeitig stattfindenden Evex/VendCon sich über Vending-Neuheiten vor Ort zu informieren. Zusammen mit dem europäischen Dachverband European Vending & Coffee Service Association (EVA) bot der BDV mit der Evex/VendCon einheimischen und internationalen Ausstellern die Möglichkeiten ihre Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren. Dabei standen in gewohnter Weise Kaffee- und Snackautomaten im Fokus. Eine wachsende Bedeutung kommt überdies auch Zahlungsanbietern zu, die zahlreiche auf die Vending-Wirtschaft abgestimmte Dienstleistungen präsentierten.

Leichtathlet Frank Busemann als Key Note Speaker

Als Key Note Speaker konnte Frank Busemann die Besucher begeistern. Der Silbermedaillengewinner im Zehnkampf bei den Olympischen Spielen in Atlanta 1996 berichtete anschauliche und amüsante Anekdoten aus seiner verletzungsreichen Zeit als Spitzen-Leichtathlet und zog Vergleiche zum Alltag in Unternehmen.

„Ziele sind am Anfang angsteinflößend“, so Busemann. Daher müsse man sein Ziel Schritt für Schritt verfolgen.

Der ehemalige Leichtathlet und jetzige Coach erläuterte, dass sich ein Zehnkampf-Wettkampf zwar über zwei Tage erstrecke, aber rechnet man die Leistung in den einzelnen Disziplinen zusammen, komme man auf lediglich 8,5 Minuten. „Es bedarf viel Vorbereitung für einmal auf’n Knopf drücken“, veranschaulichte Busemann im breiten Dortmunder Dialekt.

Zudem berichtete er davon, dass sowohl Sportler als auch Unternehmer kalkulierbare Risiken eingehen müssten. „Das ist das Prädikat für erfolgreiche Menschen“, sagt Busemann.

Und wie könnte es anders bei einem Zehnkämpfer sein, der von klein auf die Werte Zähigkeit und Durchbeißen verinnerlicht hat, liefert er den BDV-Mitglieder einen abschließenden Rat: „Man muss auch unangenehme Dinge zu Ende bringen.“

Nach der unterhaltsamen Key Note freuten sich die Vending-Unternehmer über den persönlichen Austausch nach der Coronazeit.

Welche Auswirkungen die Mehrwegpflicht auf die Praxis hat, was die EU-Kommission für die (Verpackungs-)zukunft plant, und welche Themen darüber hinaus die BDV-Mitgliederversammlung prägten, können Sie in einem ausführlichen Bericht in unserer Dezember-Ausgabe lesen. Bis dahin empfehlen wir die Lektüre aktueller Marktzahlen der Vending-Branche in unserer November-Ausgabe ab Seite 28.