07.06.2023

Rigorose Mindestabstände und Losverfahren – Ungewisse Zukunft für Bremer Unternehmer

Der NAV-Vorstandstisch: NAV-Justiziar Prof. Dr. Florian Heinze, Torsten Laue, Detlev Graß, Martin Revers und Reinhard Kirchner (von links).

Verbandsvorstand Detlev Graß begrüßte zur Jahreshauptversammlung rund 90 Teilnehmer.

BA-Präsident Thomas Breitkopf überbrachte die Grußworte vom Bundesverband Automatenunternehmer.

Eigentlich hatte der Nordwestdeutsche Automatenverband (NAV) bei der Jahreshauptversammlung am gestrigen 6. Juni mit seinem 70-jährigen Bestehen einen guten Anlass für ein Fest, aber: „Wir haben gerade nicht so viel zu feiern“, erklärte Verbandsvorsitzender Detlev Graß im Hotel Radisson Blu vor rund 90 Teilnehmern. 

Moralisierende Politik

Zwar habe man die Mitgliedszahlen bei rund 70 Firmen gleich halten können, aber das neue Spielhallengesetz, das vor fast einem Jahr in Kraft getreten ist, schüttet den Automatenunternehmern einen ordentlichen Schluck Wasser in den Wein. Vor allem der ab dem 1. Juli 2023 auf 500 Meter heraufgesetzte Mindestabstand von Spielhallen zu Schulen lässt in dem Stadtstaat Existenzängste aufkommen. „Diese moralisierende Politik – das muss aufhören“, so NAV-Vorsitzender Graß. Ein weiteres Problem sind die illegalen Spielstätten. Den Vollzug in der Hansestadt beschreibt Graß als „fürchterlich schlecht“. Zum Teil würden Verfahren gegen illegale Spielstätten auch vor Gericht „einfach abgeschmettert.“

Im Kern muss es um die Spielfreude gehen

Thomas Breitkopf, Präsident Bundesverband Automatenunternehmer, forderte in seinem Grußwort eine weitere Attraktivierung des legalen Spiels: „Wir brauchen Spiele, die die Lebenswirklichkeit der Menschen aufnehmen. Im Kern muss es uns um die Spielfreude gehen.“

Der NAV-Justiziar Prof. Dr. Florian Heinze beschrieb in einem Vortrag, was auf die legalen Automatenunternehmer in Bremen zukommt – mehr dazu und zu der Jahreshauptversammlung insgesamt in der kommenden Ausgabe vom AutomatenMarkt. 

Ein weiteres Element der Regulierung ist die Sachkundeprüfung. Rechtsanwältin Alexandra Stradtmann von der Kanzlei Heinze, Lange, v. Senden, schildert aber, dass die genaue Ausgestaltung hier noch gar nicht geregelt sei.

Lars Rogge, Geschäftsführer vom Verband der Deutschen Automatenindustrie, berichtete vom aktuellen Stand der Evaluierung der Spielverordnung und informierte über die Ergebnisse der Trümper-Studie und der Haucap-Studie, die zum einen auf einen großen Bestand an illegalem Spiel verweisen und zum anderen die „Verstetigung“ vieler illegaler Angebote nachweisen.