20.03.2024

Eine Stunde ist eine Stunde – Präventionsschulungen in Baden-Württemberg

Tim Hilbert, Verbandsjustiziar beim Automaten-Verband Baden-Württemberg

Verbandsjustiziar Tim Hilbert informiert in einem aktuellen Rundschreiben des Automaten-Verband Baden-Württemberg über die erforderliche zeitliche Ausgestaltung von Präventionsschulungen. Im Nachgang der Jahreshauptversammlung in Stuttgart habe der Ausbildungsanbieter Merlato „auf eine Klarstellung bezüglich der zeitlichen Ausgestaltung von Präventionsschulungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe hingewiesen“. In Baden-Württemberg würden demnach die nachfolgenden verbindlichen Schulungsvorgaben für Spielhallen gelten: Erstschulung: 14 Stunden (davon sind maximal vier Stunden im E-Learning möglich), Wiederholungsschulung: acht Stunden (davon sind ebenfalls maximal vier Stunden im E-Learning möglich)

Eintägige Präsenzschulung als Erstschulung nicht erlaubnisfähig

Des Weiteren weist der Automaten-Verband Baden-Württemberg darauf hin, dass es sich bei den Vorgaben um Zeitstunden handele. Für Spielhallen gelte deshalb, dass eine Online-Schulung in Kombination mit einer eintägigen Präsenzschulung als Erstschulung nicht erlaubnisfähig sei, „da die Präsenzschulung dann zehn Stunden zuzüglich Pausen dauern würde.“

Zeitstunden in Präsenz keinesfalls unterschreiten

Die Zeitstunden in Präsenz (zehn bei der Erstschulung/vier bei der Wiederholungsstunden) dürften „in keinem Fall unterschritten werden“, so der Verband. Zudem müsse die Schulung laut Landesgesetz durch eine in Baden-Württemberg ansässige Suchthilfeeinrichtung oder in Zusammenarbeit mit einer solchen erfolgen.
Rechtsanwalt Tim Hilbert abschließend: „Bitte beachten Sie bei der Buchung der gesetzlich verpflichtenden Präventionsschulung zwingend auf die rechtlichen Vorgaben. Eine Verkürzung der Schulungszeit in Präsenz – und damit eine verlängerte E-Learning-Zeit – ist nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar. Schulungen, die nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sind nicht geeignet die Schulungsverpflichtung zu erfüllen und besitzen somit keine Gültigkeit.“