Brandenburger Spielhallengesetz in Kraft
Das Brandenburger Spielhallengesetz ist seit heute in Kraft, nachdem Landtagspräsident Gunter Fritsch es am gestrigen Donnerstag verkündet hatte. Brandenburg ist das einzige Bundesland, das sein Spielhallengesetz zuvor bei der EU-Kommission in Brüssel zur Notifizierung eingereicht hatte.
Nach der nun gültigen Fassung muss zwischen zwei Spielstätten ein Mindestabstand von 500 Metern eingehalten werden. Eine Besonderheit: Spielstätten dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zu einer Lotto-Annahmestelle oder einer Wettvermittlungsstelle betrieben werden. Für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis wird ab sofort eine Gebühr in Höhe von 1 700 Euro fällig.