08.12.2025

Bundestag beschließt dauerhafte Senkung der Gastro-Steuer auf sieben Prozent – Gastrobranche blickt nun auf den Bundesrat

Der Bundestag hat die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf sieben Prozent in Gastronomiebetrieben verabschiedet, jedoch muss der Bundesrat am 19. Dezember zustimmen. Erst dann würde das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf sieben Prozent verabschiedet. Die Regelung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 19. Dezember.

Während der Corona-Pandemie war die Steuer bereits zeitweise auf sieben Prozent reduziert worden. Anfang 2024 wurde sie wieder auf 19 Prozent angehoben, was zu heftigen Diskussionen und Forderungen nach einer Entlastung führte.

„Entscheidender Fortschritt“

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Sachsen spricht von einem „entscheidenden Fortschritt“ für das Gastgewerbe.

Allerdings droht Widerstand im Bundesrat, weil die Länder eine Kompensation vom Bund fordern, die Bundesregierung aber nicht bereit ist, diese zu leisten. Als Hauptproblem wird formuliert, dass die dauerhafte Senkung der Gastro-Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent zwar den Restaurants helfe, aber den Bundesländern erhebliche Steuereinnahmen entziehe.

Der Bundestag hat das Gesetz zwar beschlossen, jedoch muss der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zustimmen. Die Länder könnten das Paket ablehnen oder Nachverhandlungen erzwingen.

Bundesländer fordern Kompensation vom Bund – positive Signale aus Bayern

Positive Signale kommen zum Beispiel aus Bayern. Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber (CSU) begrüßt den Beschluss des Bundestags, die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Sie bezeichnet die Entscheidung als „Meilenstein für den Tourismus, die Gastronomie und für die Menschen im Land“.