DAV macht deutlich: Spielhallen können Hygienevorgaben erfüllen

Der Vorstand des Deutschen Autromaten-Verbandes verdeutlicht mit einem an die nordrhein-westfälische Politik gerichteten Anschreiben und mit einem Video, dass Spielhallen bereits jetzt alle Hygienevorgaben umsetzen können. Der DAV-Vorstand (v.l.): Burkhard Revers, Andreas Wardemann, Wolfgang Pütz, Horst Hartmann, Ralph Jansen, Fredddy Fischer und Franz Einhaus.
Der Deutsche Automaten-Verband (DAV) veranschaulicht mit einer Liste sofort umsetzbaren Vorsichtsmaßnahmen und einem Video, dass Spielhallen bereits jetzt alle Standards, die zum Beispiel auch Supermärkte befolgen müssen, anwenden können.
Der Verband ist mit folgenden Worten an die Politik Nordrhein-Westfalens herangetreten:
"Aktuell wird in allen gesellschaftlichen Bereichen über die Frage diskutiert, in welchen Lebensbereichen vorsichtig eine Rückkehr zur Normalität in nächster Zeit möglich sein kann. Wir alle erleben tagtäglich die sinnvollen und ausgesprochen wirksamen Maßnahmen im Lebensmittelhandel, d. h. in den Supermärkten, Bäckereien, Metzgereien etc. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Spielhallenbetriebe unserer Mitgliedsunternehmen von den genannten Beispielen nicht substantiell unterscheiden. Auch hier werden die von den Experten geforderten Abstände gewahrt, auch hier sind vorbildliche Hygienestandards festzustellen, weshalb eine sofortige Rückkehr zur Normalität geboten erscheint.
Zur Verdeutlichung verweisen wir auf einen 90 Sekunden langen Videoclip, der bei YouTube unter dem Link https://www.youtube.com/watch?v=Vl4KDssA7Hk&feature=youtu.be abgerufen werden kann. Der Videoclip verdeutlicht, dass die begründeten Forderungen der Experten mit organisatorischen Maßnahmen problemlos von der Branche erfüllt werden können. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten zum Spielhallenbetrieb ist beigefügt.
Unsere Mitglieder würden sich freuen, wenn die Argumentation bei der weiteren Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden würde."
Die Liste der sofort umsetzbaren Vorsichtsmaßnahmen können Sie unten herunterladen.