01.07.2020

Der Mindestlohn soll bis 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen

Die Mindeslohnkommission empfiehlt, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Juli 2022 in mehreren Schritten von derzeit 9,35 auf 10,45 Euro anzuheben.

„Die Bundesregierung ist an den Vorschlag der Mindestlohnkommission insoweit gebunden, als sie nur entweder den Vorschlag übernehmen kann oder aber den Mindestlohn nicht erhöht. Sie kann keinen anderen Mindestlohn festlegen, ist also faktisch an den Beschluss der Mindestlohnkommission gebunden“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Stapel.

Der Spezialist für Arbeitsrecht und juristischer Berater des Forums für Automatenunternehmer erläutert in einem aktuellen Forum-Rundschreiben: „Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in vier Stufen bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro je Zeitstunde anzuheben. Zum 1. Januar 2021 soll eine Anhebung auf 9,50 Euro erfolgen, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 dann auf 10,45 Euro. Von einer entsprechenden Umsetzung durch die Bundesregierung kann ausgegangen werden.“

Eine Anpassung der Verträge ist nicht erforderlich

Noch ein wichtiger Hinweis: „Der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns begründet als gesetzlicher Anspruch unmittelbare Rechte der Arbeitnehmer. Er steht selbständig neben dem durch den Arbeitsvertrag begründeten Vergütungsanspruch. Eine Anpassung bestehender Arbeitsverträge ist daher nicht erforderlich.“

Der Wirtschaftsexperte und Publizist Gabor Steingart kritisiert in seinem heutigen Morning Briefing: „Inmitten der tiefsten Rezession der Nachkriegszeit will die Große Koalition den gesetzlichen Mindestlohn anheben. Diese Preiserhöhung in einem Arbeitsmarkt zu platzieren, der gerade schrumpft und bis zum Jahresende neue Arbeitslose produziert haben wird, ist riskant. Ein höherer Mindestlohn ist richtig, der Zeitpunkt falsch.“