Hamburg: Spielgerätesteuer nicht erdrosselnd
Das Finanzgericht Hamburg hat in mündlicher Verhandlung entschieden, dass die Spielgerätesteuer in der Hansestadt für die Jahre 1995 und 1996 nicht erdrosselnd und damit verfassungsgemäß sei (Urteil vom 30. Juni 2004, VII 4/01).
Ein Automatenunternehmen hatte mit dem Argument der Erdrosselung gegen die Erhöhung der Spielgerätesteuer am 1. Januar 1995 von 300 auf 600 D-Mark geklagt.
Trotz der Auffassung eines vom Gerichts bestellten Sachverständigen, dass mit der erhöhten Steuer der Betrieb für einen durchschnittliches Unternehmen unwirtschaftlich wird, hat jetzt der VII. Senat des Finanzgerichts die Klage abgewiesen: „Die Spielgerätesteuer stelle zwar für die Betriebe eine erhebliche Belastung dar und setze die Rentabilitätsgrenze herauf. Eine erdrosselnde Wirkung komme ihr jedoch nicht zu.“
Das Gericht hat eine Revision zugelassen.