Hamburger Verwaltungsrichter fällen jetzt das Urteil
In dem Fungame-Disput vor dem Verwaltungsgericht Hamburg zeichnet sich eine mögliche Entscheidung ab.
Danach könnten künftig nur noch Fungames ohne Hinterlegungsspeicher und ohne Weiterspielmarken-Ausgabe in der Hansestadt erlaubt sein. So ein erstes Fazit der Hauptverhandlung am Mittwoch.
In dem erstinstanzlichen Verfahren geht es letztlich um die Rechtmäßigkeit des Betriebs von Fungames. Ein Gegenstand der Verhandlungen sind unter anderem auch Weiterspielmarken-Manager und Rabatt-Systeme. Das Bezirksamt Hamburg-Nord stellt Fungames generell in Frage.
Sabine Glawe, Vorsitzende des Hamburger Automaten-Verbandes, bedauert dies: „Alle Automatenunternehmer werden so letztlich über einen Kamm geschoren, obwohl die übergroße Mehrheit das Geschäft seriös betreibt. Das ist ein Dilemma.“
Eine Bewertung der Lage zum jetzigen Zeitpunkt sei schwierig: „Wir müssen das Urteil abwarten.“ Dass Hinterlegungsspeicher und Weiterspielmarken jetzt grundsätzlich infrage gestellt und an den Rand der Legalität gerückt würden, verunsichere die Unternehmer zutiefst.
„Immerhin haben sich die Fungames in den vergangenen zehn Jahren zu einem wichtigen und attraktiven Produktsegment in den Spielstätten entwickelt. Mit interessanten Spielfeatures“, so Sabine Glawe.
Das abschließende Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts wird noch in diesem Monat erwartet.