HAV kritisiert Hamburger Senat für die Fortsetzung der Spielbanken-Klientelpolitik
Der Hamburger Senat setzt seine Klientelpolitik zugunsten der Spielbank konsequent fort, macht der Hamburger Automaten Verband (HAV) in einer aktuellen Presseerklärung deutlich.
Nachdem die Hamburger Spielbank unter anderem bereits durch die massive Senkung der Spielbankenabgabe gegenüber anderen Marktteilnehmern begünstigt wurde, durfte diese auch den Raucherschutz aushebeln.
Erst als sich abzeichnete, dass dies gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht stand halten würde und das Verwaltungsgericht das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz zum wiederholten Male dem Bundesverfassungsgericht vorlegte, reagierte man.
"Wie ernst die Spielbank als staatliche Institution den Schutz des Nichtrauchers meint, zeigt sich daran, dass sie große, mit Einarmigen Banditen bestückte Bereiche in der Spielbank abtrennte und diese kurzerhand zu Raucherbereichen erklärte", kritisiert der HAV.
Doppelmoral und subventionierte Spielbanken
Unter dem Deckmantel des Glücksspielstaatsvertrages werde "das legale gewerbliche Angebot vom Markt wegreguliert, während die Spielbanken – politisch begünstigt und finanziell subventioniert – nahezu unreguliert sind". Die Doppelmoral zeige sich auch daran, dass die Sprecherin der Hamburger Spielbanken die Möglichkeit des Rauchens in der staatlichen Spielbank mit "Kundenbindung" begründet.
"Mit dieser Politik wird ein Weg bereitet, der den Glücksspielmarkt im Onlinebereich, dessen Umsatzzahlen mittlerweile erstmals die Grenze von vier Milliarden Euro überschritten haben, weiter ausbreitet. Die ungleichen Bedingungen des staatlichen und gewerblichen Spiels führen dazu, dass sich die Spieler vom legalen in den illegalen Bereich – ohne Regulierungen, ohne Steueraufkommen und ohne Spieler- und Jugendschutz – bewegen werden", so der HAV.
"Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus!"
Für den Hamburger Automatenverband ist das "einmal mehr ein Beweis, dass hier die Politik auf allen Ebenen versagt hat". Anstatt ein kohärentes Glücksspielgesetz zu erlassen, werden die Regeln für das eigene staatliche Geschäft ausgehebelt und Wettbewerber wie Spielhallen benachteiligt. "Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus!"
Gundolf Aubke, 1. Vorsitzender des HAV: „Zu guter Letzt sollte man vielleicht auch einmal einen Gedanken an die Menschen verwenden, die rauchen wollen, ohne andere zu gefährden, die spielen wollen und damit kein Problem haben und die es satt haben, immer in die Ecke gedrängt zu werden.“