Rechtsanwalt Dirk Stapel: Keinen Anspruch auf Vergütung während der Quarantäne
Seit dem 8. August 2020 besteht eine Testpflicht für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten. Dies hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) per Verordnung eingeführt.
Personen, die ihren Urlaub in einem Corona-Risikogebiet verbringen, hatten und haben bei Einreise nach Deutschland grundsätzlich die Verpflichtung, diesen Umstand sowohl ihrem Arbeitgeber als auch dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Dies teilt Rechtsanwalt Dirk Stapel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einem aktuellen Newsletter des Forums der Automatenunternehmer mit.
In den meisten Bundesländern wurde festgelegt, dass Rückkehrer aus einem Risikogebiet für zwei Wochen in häusliche Quarantäne müssen, sofern sie nicht einen negativen Covid-19-Test vorlegen können. Dieser Test muss innerhalb von 48 Stunden nach Einreise erfolgen. Zwar könne der Test auch in Deutschland nachgeholt werden, dann müssen allerdings Quarantäneregeln bis zum Erhalt des negativen Bescheides eingehalten werden.
Ausfall liege in der Risikospähre des Arbeitnehmers
„Für die Zeit, die Arbeitnehmer in Quarantäne verbringen mussten und deswegen ihrer Arbeit nicht nachgehen konnten, haben Sie keinen Anspruch auf Zahlung ihrer Vergütung gegenüber ihrem Arbeitgeber“, sagt Rechtsanwalt Stapel.
Der Ausfall liege allein in der Risikosphäre des Arbeitnehmers und sei im Regelfall auch nicht unvermeidlich, legt Stapel dar.
Arbeitgebern sei im Interesse des Schutzes ihrer übrigen Mitarbeiter zu empfehlen, ihre Urlaubsrückkehrer zu befragen, ob sie in einem Risikogebiet waren. „Ist dies der Fall, sollten sie sich das Testergebnis zeigen lassen, bevor der Arbeitnehmer die Arbeit wieder aufnimmt“, empfiehlt Stapel.
Über Risikogebiete und Testanforderungen informiert das Robert Koch-Institut (RKI).