01.06.2006

Spiel-Verwaltungsvorschriften liegen jetzt vor

Die Spiel-Verwaltungsvorschriften sollen die praktische Umsetzung der neuen Spielverordnung unterstützen.

Die kommunalen Ordnungsbehörden können sich demnächst auf die so genannten Spiel-Verwaltungsvorschriften berufen.

Das 40-seitige Papier wurde jetzt erstmals veröffentlicht und zunächst den Gewerberechtsreferenten der Wirtschaftsministerien der Länder zugeleitet.

In elf Kapiteln werden unter anderem die „Unzulässigkeit von Jackpotsystemen und sonstigen Vergünstigungen“ und das „Verbot von Fun Games“ thematisiert beziehungsweise ausgeführt.

„Die Bundesländer werden diese Vorschriften als Ländererlasse zum Vollzug der Gewerbe- und der Spielverordnung demnächst veröffentlichen“, prognostiziert BA-Geschäftsführer Harro Bunke.

Die neuen Spiel-Verwaltungsvorschriften sind bekanntlich vom Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht auf seiner jüngsten Sitzung erarbeitet worden.

Das 40-seitige Dokument gilt auch als „Praxis-Anleitung“ für die Ordnungsbehörden vor Ort. Es kann auf der Internetseite des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA) abgerufen werden: www.baberlin.org.