18.11.2013

Sportwettenkonzessionen: Hessisches Ministerium stößt Anbieter vor den Kopf

Die Farce um die Vergabe der deutschen Sportwettenkonzessionen erfährt seit Mitte vergangener Woche ungeahnte Tiefen.

Keiner der 41 Antragsteller, die schon zur zweiten Stufe des Konzessionsverfahrens zugelassen waren, erfüllt laut dem für das Vergabeverfahren zuständigen hessischen Innenministerium die Mindestanforderung.

Pikant dabei ist, dass das Ministerium bereits 14 der 41 Bewerber aus der zweiten Vergabeverfahrensstufe ausgewählt hatte, um sie zu einer persönlichen Präsentation einzuladen. Diese Anbieter hatten – nach früheren Angaben des Ministeriums – die Mindestanforderungen bereits erfüllt.

Keine Sportwettenkonzessionen vor 2014

„Im Sportwettkonzessionsverfahren wurde eine abschließende Prüfung der Anträge aller Antragsteller, die zur zweiten Stufe des Konzessionsverfahrens zugelassen wurden, durchgeführt”, schreibt das Ministerium am 15. November 2013 in einer E-Mail, aus der „Juve“, ein Fachverlag für juristische Information, zitiert. „Dabei wurde festgestellt, dass […] keiner der Antragsteller die Erfüllung der Mindestanforderungen [...] in prüffähiger Form nachweisen konnte”, lässt das Ministerium verlauten.

Das Ausschreibungsverfahren dauert seit dem 1. Juli 2012 an. Im Frühjahr 2013 sollten maximal zwanzig Konzessionen erteilt werden. Jetzt dürfen die beteiligten Unternehmen frühestens im Laufe des kommenden Jahres mit einer Konzession rechnen. Allerdings erwarte das Ministerium noch etwa achtzig verwaltungsgerichtliche Verfahren. Hinzu kommen noch Eil- und Hauptsacheverfahren.