Ungleichbehandlung zementiert
Auf die Betreiber von Spielhallen in Schleswig-Holstein kommen neue Auflagen zu. Die Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) hat das von der früheren schwarz-gelben Regierung verabschiedete Spielhallengesetz deutlich verschärft.
Unter anderem fällt der bisher gewährte Bestandsschutz für Doppelkonzessionen weg. Rauchen ist künftig nur in abgeschirmten Raucherräumen oder -kabinen erlaubt, in denen keine Gerät stehen dürfen. Die Abgabe von Speisen ist ebenso verboten wie der Verzehr mitgebrachter oder angelieferter Speisen. Der Spielgast darf keine Gelegenheit erhalten, sich in der Spielstätte mit Bargeld zu versorgen. Außenwerbung, die zum Spielen anreizt, ist untersagt. Spielstätten müssen künftig einen Mindestabstand von 300 Metern zueinander sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten.
Die Opposition von CDU und FDP hatte beantragt, diese Regelungen zum Spielerschutz ebenso eins zu eins auf die Spielbanken des Landes zu übertragen, wie das in Spielstätten herrschende Alkoholverbot und die Beschränkung der Automatenanzahl auf zwölf Stück. Die Mehrheit im Plenum lehnte diesen Antrag ab. Eine Aussprache fand nicht statt.