Ab September: Pflicht zum IHK-Unterrichtungsnachweis
Mit der Neufassung der Gewerbeordnung, die zum 1. September 2013 in Kraft tritt, geht auch eine Änderung des Paragraphen 33c der Gewerbeordnung (GewO) einher.
Betroffen von der Verpflichtung zum Unterrichtungsnachweis sind nach Paragraph 10 a Absatz 2 des Entwurfs der 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung folgende Personen:
1. Personen, die das Gewerbe nach Paragraph 33 c Absatz 1 Satz 1 der GewO als Selbstständige ausüben wollen oder sofern es sich bei diesen um eine juristische Person handelt, ihr gesetzlicher Vertreter, soweit er mit der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit direkt befasst ist,
2. die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen,
3. die nach Paragraph 33 c Absatz 3 Satz 4 der GewO mit der Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beschäftigten Personen.
Bei verständiger Auslegung sei also der Aufstellunternehmer an sich ebenso betroffen wie der Geschäftsführer einer juristischen Person, legt der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) in einem Rundschreiben dar.
Der Verband weiter: „Die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen sind nach unserer Auslegung die Personen, die die Leitungsfunktion im gesamten Gewerbebetrieb innehaben, etwa Prokuristen.“
BA bittet BMWi um Klarstellung
Auch der mit der Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beschäftigte Personenkreis sei klärungsbedürftig. „Unserer Auffassung nach geht aus den Gesetzgebungsmaterialien hervor, dass es sich nicht um Servicemitarbeiter handelt, sondern um technische Fachkräfte, üblicherweise als ‚Techniker’ bezeichnet, die die Geräte aufstellen.“
Der BA kündigt an, das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) um eine Klarstellung zu bitten.
Ebenfalls mit dem BMWi müsse die Frage erörtert werden, ob die mit der Leitung des Betriebes beauftragten Personen und Techniker aus Betrieben, bei denen eine persönliche Aufstellerlaubnis nach Paragraph 33 c Absatz 1 GewO bereits vorliegt, nach dem 1. September 2013 geschult werden müssen.