17.03.2006

Amtsgericht hat keine Einwände gegen virtuelle Spielstätten

Ein Beispiel: So sehen virtuelle Geldspielgeräte aus.

Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden stellen virtuelle Spielstätten kein illegales Glücksspiel dar (AZ.: 2220 Js 13226/04-73Ds).

Der Angeklagte betreibt auf seiner Internetseite virtuelle Geldspielgeräte, die den in Spiel- und Gaststätten aufgestellten Geräten ähneln. Geldeinsatz und -gewinn sind dort in den Grenzen der Spielverordnung mööglich (20 Cent / zwei Euro).

Nach Ansicht des Richters ist das virtuelle Geldspiel nicht mit dem staatlich konzessionierten Glücksspiel der Casinos zu vergleichen, sondern mit dem gewerblichen Münzspiel.

Für online angebotene Automatensimulationen gebe es eine Regelungslücke, stellte das Gericht fest. Das Angebot sei daher eine gewerberechtlich erlaubnisfreie Tätigkeit.