21.02.2020

Anhörung zum neuen Glücksspielstaatsvertrag: Automatenbranche bringt sich ein

Als Branchenrepräsentanten vor Ort: Thomas Breitkopf, Georg Stecker und Dirk Fischer.

Am 19. Februar fand in der Staatskanzlei Düsseldorf die Anhörung zum Entwurf der Länder für den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) statt. In einer nicht-öffentlichen Anhörung wurden Experten aus über 50 Verbänden und Institutionen gehört. 

Die Positionen des gewerblichen Automatenspiels vertraten Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), Thomas Breitkopf, Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA) und Dirk Fischer, Vorstand des Fachverbandes Spielhallen (FSH). 

Keine vollständige Abkehr von Regulierung nach quantitativen Kriterien

Die Branchenvertreter begrüßten, dass der Entwurf der Länder erste Schritte in Richtung einer qualitativen Regulierung des gewerblichen Automatenspiels geht. Gleichzeitig bedauerten sie, dass eine vollständige Abkehr von der Regulierung nach quantitativen Kriterien ausgeblieben ist. Mit Nachdruck setzten sie sich für eine kohärente und an qualitativen Kriterien orientierte Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes ein, die das gewerbliche Automatenspiel einschließt.

Das Vorhaben der Länder, eine bundeseinheitliche, spielformübergreifendes Spielersperre einzurichten, begrüßten die Branchenvertreter grundsätzlich, machten aber auch auf die Herausforderungen für Gastronomiebetriebe und mögliche Ausweichbewegungen in illegale Spielangebote aufmerksam. 

Legale Anbieter stärken – für eine Lockerung des Trennungsgebots

In der Staatskanzlei forderten die Branchenvertreter eine nachhaltige Stärkung der legalen Anbieter. Sie wiesen auch darauf hin, dass die Attraktivität legaler Anbieter durch die Bündelung terrestrischer Spielangebote erhöht werden kann und sprachen sich klar für eine Lockerung des Trennungsgebots aus.