07.11.2012

Aus BA wird Dachverband Deutsche Automatenunternehmer (DDA)

Auf seiner Sitzung in Hamburg am 6. November hat sich das Präsidium des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA), dem die 1. Vorsitzenden der BA-Mitgliedsverbände angehören, einstimmig dafür ausgesprochen, den BA in

DACHVERBAND DEUTSCHE AUTOMATENUNTERNEHMER E.V. (DDA)

umzubenennen.

Mit dieser Umbenennung will der Verband deutlich machen, dass „der BA die Interessen aller Aufstellunternehmer von Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinnmöglichkeit sowie aller Spielstättenunternehmer in Deutschland vertritt, unabhängig von ihrer Betriebsgröße und ihrer Verbreitung in Deutschland“, lässt der neue Verband verlauten.

Die Interessen jedes einzelnen Aufstellunternehmers mit nur einem Aufstellplatz sowie jedes einzelnen Unternehmers mit nur einer Spielstätte würden ebenso engagiert und kompetent vertreten wie die Interessen von Filialunternehmen, sei es im Aufstellbereich, sei es im Spielstättenbereich.

Ausschlaggebend sei einzig, dass der Unternehmer beziehungsweise das Unternehmen die einschlägigen Gesetze und Vorschriften beachte und sich nicht in unlauterer Weise einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern verschaffe.

„In Anbetracht der aktuellen einschränkenden gesetzlichen Maßnahmen gegenüber dem gewerblichen Spiel, der Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie und insbesondere den Spielstätten durch Landesspielhallengesetze beziehungsweise spielhallenrelevante Ausführungsbestimmungen zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag haben die Vorsitzenden der Mitgliedsverbände des BA auf ihrer Sitzung zudem den

Fachverband Innovative Spielstättenunternehmer e.V. (FIS)

und den

Fachverband Innovative Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FIGA)

gegründet.

„Der FIS und der FIGA sind weitere Mitgliedsverbände des BA und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die bereits bestehenden elf regionalen Landesverbände des BA. Die Satzung des BA wird entsprechend angepasst“, heißt es in einer Pressemitteilung des neuen Dachverbandes.

Die Vorstände werden auf konstituierenden Sitzungen der neuen Verbände Anfang 2013 gewählt.

Mitglied des FIS und des FIGA könne jede juristische oder volljährige natürliche Person werden, die sich mit der Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie und/oder dem Betrieb gewerblicher Spielstätten in Deutschland befasst, unabhängig von der Betriebsgröße und der Verbreitung in Deutschland.

Der Fachverband Innovative Spielstättenunternehmer e.V. (FIS) und der Fachverband Innovative Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FIGA) haben ihre Verbandssitze im Verbändehaus Handel – Dienstleistung – Tourismus in Berlin, zusammen mit dem Sitz des BA, der in Dachverband Deutscher Automatenunternehmer e.V. (DDA) umbenannt werden soll.

„Die Eintragung des FIS und des FIGA in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg wird nunmehr umgehend beantragt“, sagt Andy Meindl, Präsident des BA.