20.01.2021

BA-Seminar zu staatlichen Hilfen – 92 Prozent der Teilnehmer noch ohne Novemberhilfe – auch die Dehoga-Geschäftsführerin rüttelt auf

Horst Hartmann liefert verständliche Informationen aus dem Dschungel der staatlichen Hilfen.

Das Web-Seminar stieß auf großes Interesse. Die Teilnehmer konnten im Chat konkrete Fragen stellen.

Ingrid Hartges setzt sich als Dehoga-Geschäftsführerin für die Interessen von 60 000 Mitgliedern ein.

Der Bundesverband Automatenunternehmer mit neuesten Informationen zu den staatlichen Hilfen.

Intransparente Antragsbedingungen für die Corona-Hilfen, endlos verzögerte Auszahlungen und komplexe, sich ständig ändernde Sachverhalte, bei denen selbst Steuerberater an ihre Grenzen stoßen – man gewinnt den Eindruck, dass die Unterstützung und Expertise der Verbände nie so wertvoll war wie heute! In diesem Sinne war das heutige BAdigital-Seminar ein starker Aufschlag, hoffentlich auch eine Ermutigung, nicht aufzugeben.

„Haben Sie die November-Hilfe bereits vollständig – Abschlags- und Restzahlung – erhalten?“ So die Einstiegsfrage an die rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nur acht Prozent antworteten mit Ja, 92 Prozent allerdings mit einem klaren Nein!

Fachexperte Horst Hartmann machte immerhin Mut: „Im Laufe dieser und der kommenden Woche sollen die Zahlungen für die Novemberhilfe endlich ausgekehrt werden.“

"Bundesregelung Kleinbeihilfe"

Der Diplomkaufmann und Schatzmeister des Deutschen Automaten-Verbandes (DAV, der NRW-Landesverband) gab einen Überblick über die aktuelle Lage. Zur November- und Dezemberhilfe wird deutlich gemacht: Ersatz wird nur für Umsätze erstattet, die „aufgrund des Teil-Lockdowns nicht realisiert werden konnten“.

Maximale Höhe der Beihilfen für November und Dezember zusammengenommen: 1 Million Euro, wobei bis zu 800 000 Euro aus der „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ und bis zu 200 000 Euro aus der „De-minimis-Verordnung“ zu schöpfen sind.

Bitte beachten: KfW-Schnellkredite und Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm mindern entsprechend die Beihilfeobergrenze von 1 Million Euro. Wie man aus einer solchen misslichen Situation herauskommt? „Die Rückzahlung der Kredite vor (!) Gewährung der November- und Dezemberhilfe.“

Unbedingt wichtig ist auch, die Fristen zu beachten und die Schlussabrechnung (bis 31. Dezember 2021 fällig) nicht zu vergessen. Denn: Ohne eben diese Schlussabrechnung müssten die gewährten Hilfen in voller Höhe zurückgezahlt werden!

Ungedeckte Fixkosten

Bekanntlich wurden die staatlichen November- und Dezemberhilfen für die Zeit ab Januar 2021 „beerdigt“. Möglich ist jetzt nur noch die Überbrückungshilfe III. Unternehmen mit bis zu 750 Millionen Euro Jahresumsatz können diese für ihre ungedeckten Fixkosten beantragen.

Die Höhe dieser Hilfe – bei Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent: 40 Prozent der ungedeckten Fixkosten, bei Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent: 60 Prozent der ungedeckten Fixkosten und bei Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent: 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten.

Fixkosten, die berücksichtigt werden, hier eine beispielhafte Aufzählung: Mieten und Pachten, Mieten von Maschinen und Fahrzeugen, Finanzierungskosten (Zinsen), notwendige Instandhaltungen, Aufwendungen zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen (maximal 20 000 Euro), Ausgaben für Energie, Wasser und Reinigung, Versicherungen und Personalkosten (soweit kein Kurzarbeitergeld). Außerdem: der fiktive Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Wichtig ist die „handelsübliche Ausweisung“ und „monatsgenaue Buchung“, betont Horst Hartmann.

Höhere Abschlagszahlungen

Positiv: Bei den Abschlagszahlungen hat der Staat nach den kläglichen 10 000 Euro (Novemberhilfe) und 50 000 Euro (Dezemberhilfe) eine kräftige Schippe draufgelegt: bis zu 100 000 Euro sind als monatlicher Abschlag jetzt vorgesehen.

Vermutlich können die Anträge für die Überbrückungshilfe III ab Anfang Februar gestellt werden, wagt Horst Hartmann eine Prognose. Beim BA weiß man: „Bei der Liquidität geht vielen Unternehmen auch in unserer Branche die Puste aus. Wir hoffen auf schnelle Abschlags- und Schlusszahlungen.“

Die Hauptgeschäftsführerin des 60 000 Mitglieder starken Dehoga-Bundesverbandes, Ingrid Hartges, war der BAdigital-Konferenz zugeschaltet. Sie sprach von einem „Drama, dass die Hilfen nicht ausgezahlt werden“ und von einer „nicht zu überbietenden Komplexität der Förderprogramme, bei denen selbst viele Steuerberater nicht mehr durchblicken“. Auch an sauberer, schlüssiger Kommunikation fehle es.

"Wir sind systemrelevant"

Die Priorität Nummer 1 sei es, die zugesagten Hilfen rasch und vollständig auszuzahlen. In Österreich habe die Abwicklung vergleichsweise gut über die Finanzämter funktioniert. Und die Priorität Nummer 2 sei eine gute Wiedereröffnungsperspektive für die Gastronomie, so die Dehoga-Geschäftsführerin. „Wir sind so etwas wie die öffentlichen Wohnzimmer und durchaus systemrelevant. Dass wir in der Vergangenheit die Ersten waren, die schließen mussten und die Letzten, die wieder öffnen durften, ist nicht gerechtfertigt und erschüttert das Vertrauen in die Politik und die Demokratie.“

Weitere Beiträge von dem BA-Präsidenten Thomas Breitkopf, Geschäftsführerin Simone Storch und Justiziar Stephan Burger rundeten die Videokonferenz gelungen ab. Für die empathische Moderation zeichnete Edwin Prelog verantwortlich. Seinen insgesamt rund 2 000 Mitgliedern will der Bundesverband Automatenunternehmer im Laufe des morgigen Tages eine Aufzeichnung des BAdigital-Seminars zur Verfügung stellen.