BAV erinnert bayerische Unternehmer: Beachten Sie die Einspruchsfristen zur glücksspielrechtlichen Genehmigung!
In einem Rundschreiben erinnert Andy Meindl erinnert daran, dass "in letzter Zeit nahezu flächendeckend die Bescheide zur Verlängerung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis versandt" worden sind.
Der Präsident des Bayerischen Automaten-Verbandes (BAV) warnt: "Nach unserer Kenntnis enthalten diese Bescheide leider vielfach Nebenbestimmungen, die unter Umständen sehr umfangreiche und negative Folgen für Sie und Ihren Betrieb haben können. Sollten Sie Ihre Bescheide bislang noch nicht rechtlich überprüft haben, raten wir dringend dazu, diese zur Prüfung an unsere Verbandsjustiziare zu übergeben. Sie erreichen diese unter: benesch@benesch.de."
Sorgfältige Prüfung und fachkundiger Rat
Andy Meindl weiter: "Unsere Verbandsjustiziare verfügen über große Erfahrung bei der Überprüfung entsprechender Bescheide und betreuen aktuell bereits zahlreiche Fälle. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach Eintritt der Rechtskraft möglicherweise keine Möglichkeit mehr besteht, gegen einzelne Regelungen oder Nebenbestimmungen anwaltlich vorzugehen. Bitte prüfen Sie daher Ihre Bescheide sorgfältig und holen Sie bei Unsicherheiten rechtzeitig fachkundigen Rat ein. Gerne können Sie sich bei Rückfragen an einen der BAV-Vorstände wenden."