23.01.2014

Bericht der Berliner Innenbehörde liefert erschreckende Zahlen

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Senat der Hauptstadt am 30. Mai 2013 aufgefordert, Spielhallen und Wettbüros verstärkt zu überwachen und zu kontrollieren. Dabei sollte die vollständige Umsetzung und der konsequente Vollzug des Berliner Spielhallengesetzes, der Spielverordnung, des Jugendschutzgesetzes und des Nichtraucherschutzgesetzes angestrebt werden. Die Berliner Landesregierung hat gehandelt, und nun liegt das Ergebnis vor. Bedauerlicherweise wird darin nicht zwischen konzessionierten Spielhallen und illegalen Café-Casinos unterschieden, denn die Zahlen sind erschreckend.

Nach dem Bericht der Berliner Innenbehörde wurden m Jahr 2013 sechs Überpüfungsaktionen durchgeführt. Dabei kontrollierte die Polizei zirka 670 Spielstätten, Wettbüros und Café-Casinos. Nur 35 Kontrollen verliefen ohne Beanstandung. In 130 Fällen wurden Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz und in 40 Fällen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz registriert.

Ferner wurden 877 Zuwiderhandlungen nach dem Spielhallengesetz Berlin sowie 593 Zuwiderhandlungen nach der Spielverordnung erfasst. In 230 Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen Veranstaltens von unerlaubtem Glücksspiel und in 29 Fällen Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung daran eingeleitet.

Im Rahmen der Kontrollen konnten in vier Fällen Manipulationen an der Software der Geldspielautomaten festgestellt werden, die höhere Gewinne und Verluste zuließen.

Da überrascht es fast, dass nach dem Bericht nur zwei Betriebe dauerhaft geschlossen wurden.