Berlin: Sperrzeit nur noch eine Stunde
Die Allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften gilt seit 24. Dezember 2005 nunmehr auch ausdrücklich für Spielstätten, so die AWI in einer Pressemitteilung. Damit gilt jetzt die so genannte Putzstunde zwischen 5 und 6 Uhr auch für Spielstätten.
Bisher mussten Berliner Spielhallen die Sperrzeit von 22 Uhr bis 7 Uhr einhalten.
Basis hierfür ist die Änderung der Gaststättenverordnung (vom 10. September 1971), die der Berliner Senat am 14. Dezember 2005 mit dem „Zweiten Gesetz zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung“ beschlossen hat.
Im Artikel VII unter Paragraf 5 (1) 8 fügten die Politiker in den bisherigen Paragraf 10 (neu Paragraf 6) nach dem Wort „Vergnügungsstätten“ die Wörter „und Spielhallen“ ein.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 43/2005 vom 24. Dezember 2005 , Seiten 754ff.) verkündet wörtlich: „§ 6 (1) Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr“.
Die allgemeine Ausnahme, dass bei Vorliegen öffentlicher Bedürfnisse oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden kann, bleibt erhalten und ist jetzt in Paragraf 7 der Gaststättenverordnung (früher Paragraf 12) festgelegt.