05.08.2005

Bund der Steuerzahler unterstützt Hamburger Automatenunternehmer

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hamburg bedauert, dass „der Versuch einer einheitlichen Regelung der Umsatzsteuer im Glückspielbereich aus egoistischen Motiven der Länder im Bundesrat gescheitert ist“.

Gerhard Stiehler, Vorsitzender des Steuerfachausschusses, appelliert an den Hamburger Senat, sich einer bundeseinheitlichen Regelung nicht zu verschließen, sondern im Gegenteil, sich aktiv dafür einzusetzen.

Das jetzt vorgelegte Hamburgische Spielvergnügungsgesetz habe die gleichen Mängel wie das vorhergehende. Der BdSt Hamburg spricht von „gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken“.

Zum einen regele das geplante Gesetz steuerlich vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich und verstoße damit gegen die Steuergerechtigkeit.

Zum anderen werde das Steuerrecht verkompliziert, anstatt „durch die Einbeziehung der Umsätze von Geldspielgeräten in die allgemeine Umsatzbesteuerung zu der dringend notwendigen Steuervereinfachung beizutragen“.

Die steuerliche Ungleichbehandlung der Automatenbetreiber werde fortgesetzt.

„Ein Teil der Branche wird wirtschaftlich belastet. Den anderen Teil lässt man aus eigensüchtigen Finanzinteressen ungeschoren davon kommen“, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

So trage das Gesetz den Kern für weitere gerichtliche Auseinandersetzungen in sich.

Weiter heißt es wörtlich in der BdSt-Erklärung: „Der Hamburger Senat zeigt mit der Vorlage des Gesetzes deutlich, dass er sich die Möglichkeit, abzukassieren, erhalten will, ohne durch eine bundesgesetzliche Regelung dabei eingeschränkt zu sein.“

Diese fiskalische Betrachtungsweise lasse jedoch außer Acht, dass die fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Abgabe ständige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen werden, die die geschätzte Summe von 15 Millionen Euro Einnahmen im Jahr mehr als fraglich erscheinen lassen, so Gerhard Stiehler.

Der Steuerfachmann appelliert an den Hamburger Senat, „das Spielvergnügungsteuergesetz zurückzuziehen und einen erneuten Versuch für eine bundeseinheitliche Umsatzsteuerregelung im Geldspielautomatenbereich aktiv zu unterstützen“.