Bundeskabinett billigt Verschärfung der Spielverordnung
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 15. Oktober den Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung und die Übernahme der Maßgaben des Bundesrates vom 5. Juli 2013 beraten. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, wird mit den Worten zitiert: "Der Spieler- und Jugendschutz bei gewerblichen Geldspielgeräten ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Nicht nur, aber insbesondere auch das Verbot des Punktespiels wird dazu beitragen. Daher haben wir die Maßgaben des Bundesrates, die die Anforderungen an diese Geräte weiter verschärfen, in unseren Verordnungsentwurf übernommen."
Die offizielle Pressemitteilung "Bundesregierung macht Weg frei für weitere Verschärfungen der Spielverordnung" ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, beispielsweise in puncto der Zahl der zulässigen Geldspielgeräte in der Gastronomie, wie erste Einordnungen und Interpretationen vom Bundesverband Automatenunternehmer (BA) und Forum für Automatenunternehmer in Europa zeigen.
Verschärfte Spielverordnung tritt zeitnah in Kraft
So erklärt BA-Justiziar Stephan Burger in einem aktuellen BAdirekt-Rundschreiben zunächst: "Nach der erfolgten Notifizierung hat sich am 15. Oktober 2014 das Bundeskabinett mit der Spielverordnung befasst. In der Kabinettsitzung wurde der Entwurf zur 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung nebst den vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben nunmehr gebilligt. Der nächste Schritt ist, dass der Entwurf durch Sigmar Gabriel – als zuständiger Bundesminister für Wirtschaft und Energie – unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Realistischerweise ist davon auszugehen, dass die Spielverordnung zeitnah in Kraft treten wird."
Zwei Geldspielgeräte in der Gastronomie
Weiter heißt es: "Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilung des BMWi die Entwicklung der Spielverordnung chronologisch darstellt. Dies kann insbesondere hinsichtlich der Reduzierung der zulässigen Anzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten zu Missverständnissen beim Lesen führen. Wie bereits in unserem BAdirekt vom 30. September 2014/105 dargestellt, ist es richtig, dass die Reduzierung der Geldspielgeräte in der Gastronomie von drei auf zwei Geräte erfolgen wird. Dies wird erst nach Ablauf der 5-jährigen Übergangsfrist der Fall sein."