03.02.2006

Bundesrat: Finanzpolitiker wollen Einsatzsteuer, Wirtschaftspolitiker nicht

Am Freitag, 10. Februar, hat der Bundesrat die Gesetzentwürfe zur künftigen Besteuerung von Geldspielgeräten auf der Tagesordnung. Im Vorfeld haben sich die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates mit der Thematik befasst. Die Geschäftsführer der AMA-Verbände teilten die Ergebnisse der Ausschussberatungen mit.

Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, das Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes in den Bundestag einzubringen. Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit soll die Einsatzsteuer zehn Prozent betragen, für alle anderen Geräte 20 Prozent, so der Finanzausschuss.

Der Innenausschuss schloss sich diesem Votum mit weniger deutlicher Mehrheit an.
Dagegen empfahl der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates, das Gesetz weder in der ursprünglichen Fassung der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch in der Fassung der Empfehlung des Finanzausschusses einzubringen.

Bei den Beratungen über das so genannte Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen empfahl der Finanzausschuss, die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung von Paragraf 4 Nr. 9 b Satz 1 Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteuer für gewerbliche Geldspielgeräte und Slotmachines in Casinos) zu streichen.

Zum gleichen Thema hat der Wirtschaftsausschuss darauf hingewiesen, dass eine Umsatzbesteuerung bei öffentlichen Spielbanken Forderungen nach einer Senkung der allein den Ländern zufließenden Spielbankenabgabe auslösen würde. Die im Falle einer Umsatzbesteuerung von Slotmachines erzielten Mehreinnahmen müssten deshalb allein den Ländern zufließen und dürften nicht entsprechend der üblichen Systematik zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.