Bundesrat lehnt Änderung des Umsatzsteuergesetzes erneut ab
Noch am Donnerstagnachmittag hatte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Dr. Barbara Hendricks, an den Bundesrat appelliert, der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Umsatzsteuergesetzes zuzustimmen, mit der die Umsätze der Spielbanken der Umsatzsteuer unterworfen werden sollen. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom Februar (der AutomatenMarkt berichtete) gäbe es keine Alternative. Sollten die Länder eine Spieleinsatzsteuer favorisieren, so Hendricks weiter, müssten sie sich vergegenwärtigen, dass sie in den vergangenen Jahren keine tragfähige Lösung gefunden hätten. „Zumindest vorerst“ müsse das vorliegende Gesetz die Besteuerung sichern.
Genutzt hat der Appell indes nicht. Eine Woche nachdem der Bundestag die Gesetzesänderung beschlossen hatte, lehnte die Länderkammer ihn am Freitag einstimmig ab.
Der Beschluss kam nicht überraschend. Bereits am 17. Juni hatte der Bundesrat auf Empfehlung seines Finanzausschusses mit „Nein“ votiert. Begründung: Eine neu einzuführende Umsatzsteuer auf Casinoumsätze würde an den Bund fließen. Die Länder wären allenfalls über den Länderfinanzausgleich beteiligt. Zugleich müsse eine Senkung der allein den Ländern zustehenden Spielbankenabgabe folgen. Den Ländern gingen also Einnahmen verloren.
Das weitere Verfahren ist derzeit offen, teilen die AMA-Verbände mit. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das könnte jetzt aber der Bundestag noch tun. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses ist auf den 5. September terminiert. Sollte es dort zu einer Einigung kommen, könnte die Gesetzesänderung am 23. September vom Bundesrat doch noch beschlossen werden.
Es ist allerdings auch möglich, dass die Bundesregierung das Gesetzesvorhaben nicht weiter verfolgt und für „gescheitert“ erklärt.