17.06.2005

Bundesrat lehnt Umsatzsteuer auf Erlöse aus Geldspielgeräten ab

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes abgelehnt. Er sieht vor, dass künftig auch Erlöse aus Slotmachines der Casinos der Umsatzsteuer unterliegen und es für die Geldspielgeräte unserer Branche bei dieser Art der Besteuerung bleibt. Der Bundesrat folgte damit der Empfehlung seines Finanzausschusses. Das teilen die AMA-Verbände mit.

Gleichzeitig wurde der Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes ebenfalls nicht beschlossen, sondern zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

Im Bundestag wurden die Entwürfe der Bundesregierung und der Koalition (Beibehaltung der Umsatzsteuer) in erster Lesung behandelt und sollen am 29. Juni in den Ausschüssen beraten werden. Am 30. Juni könnte der Bundestag die Gesetzesänderung beschließen.

Falls dieser Ablauf so eintritt und der Bundesrat anschließend bei seiner Ablehnung bleibt, dürfte der Entwurf in den Vermittlungsausschuss überwiesen werden.


Die AMA-Pressemitteilung im Wortlaut:

Der Bundesrat hat am heutigen 17.06.2005 unter TOP 19 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BR-Drs. 326/05) beraten. Im Ergebnis hat er mit den Stimmen von neun Ländern die Empfehlung des Finanzausschusses (BR-Drs. 326/1/05) angenommen und damit den Gesetzentwurf abgelehnt. Zu TOP 47 (Entwurf des von Niedersachsen im Jahr 2002 eingebrachten Spieleinsatzsteuergesetzes [BR-Drs. 584/02]) wurde nichts beschlossen, sondern entsprechend dem Geschäftsordnungsantrag der Länder Bayern, Brandenburg und Niedersachsen von Herrn Ministerpräsident Platzeck nur festgestellt, dass die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf in den Ausschüssen des Bundesrates fortgesetzt werden (können).

Im Deutschen Bundestag sind die Beratungen zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drs. 15/5444 bzw. 15/5558) soweit fortgeschritten, dass die ersten Lesungen sowohl des Koalitionsentwurfes als auch des Regierungsentwurfes stattgefunden haben und die wortgleichen Gesetzentwürfe an die zuständigen Ausschüsse (Finanzausschuss [federführend] sowie Rechts-, Wirtschafts- und Haushaltsausschuss) überwiesen wurden. Die Arbeitsplanung der Ausschüsse sieht vor, dass die Gesetzentwürfe am 29. Juni 2005 (Mittwoch) beraten werden. In Abhängigkeit von den Beratungsergebnissen der Ausschüsse wäre noch eine zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag, d.h. der Gesetzesbeschluss des Bundestages, am 30. Juni 2005 möglich.

Wenn der Bundestag das Gesetz in der vorliegenden oder in einer modifizierten Form beschließt, so würde sich daran das Zustimmungsverfahren des Bundesrates (zweiter Durchgang) anschließen. Wenn der Bundesrat sich dem Beschluss des Bundestages nicht anschließt, dürfte ein Vermittlungsausschuss-Verfahren wahrscheinlich sein.