14.10.2005

Bundesrat sagt JA zur neuen Spielverordnung

Der Bundesrat hat sich für die Novellierung der Spielverordnung ausgesprochen.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einer neuen Spielverordnung zugestimmt, die, wenn das Bundeswirtschaftsministerium sein O.K. gibt, am 1. Januar 2006 in Kraft tritt.

Damit gilt dann ab Anfang nächsten Jahres das „Fünf-Sekunden-Spiel“ in Deutschland. Die Definition von gewerblichem Geldspiel wird durch die Festlegung von Eckdaten in der neuen Verordnung auf eine grundlegend neue Basis gestellt, die es ermöglichen soll, ein modernes, attraktives Geldspiel zu entwickeln (siehe unten).

Allerdings sind nicht alle Punkte des Verordnungsentwurfes der Bundesregierung angenommen worden.

Die einschneidendsten Änderungen und Ergänzungen in der beschlossenen Spielverordnung gehen auf einen Antrag den Freistaates Bayern zurück, der erst am Mittwoch (kurz vor der Ratssitzung) eingebracht wurde.

Damit wurde die maximale Zahl der Geldspielgeräte in einer Spielstätten-Konzession auf zwölf (12) festgelegt. Darüber hinaus werden mit der neuen Spielverordnung auch die so genannten Jackpotanlagen verboten.

Eine weitere Abänderung betrifft den offiziellen „Geräteausdruck“. Hier wird zwingend vorgeschrieben, die Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte zu erfassen und zu dokumentieren.

Geldspielgeräte neuer Bauart wird es, nach Aussagen der Industrie, aufgrund der jetzt von der PTB zu erarbeitenden Zulassungsbestimmungen wohl erst im Frühjahr 2006 geben.

Sobald die ersten Stellungnahmen und Einschätzungen der Branchenverbände vorliegen, finden Sie hier auf www.automatenmarkt.de alle Details und Hintergründe.



Hier die wichtigsten Punkte der neuen Spielverordnung:

Eckdaten: Die Mindestspieldauer beträgt fünf Sekunden.

Dabei darf der Einsatz 20 Cent nicht übersteigen und der Gewinn höchstens zwei Euro betragen. Für Spiele, die länger als für fünf Sekunden ausgelegt sind, ist eine Einsatz- und Gewinnstaffelung mit Deckelung vorgesehen.

Darüber hinausgehende Erhöhungen von Einsatz und Gewinn sind ausgeschlossen.

Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 80 Euro nicht übersteigen.

Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 500 Euro nicht übersteigen.

Kontrolleinrichtung: Eine Kontrolleinrichtung im Gerät erfasst sämtliche Einsätze und Gewinne und sorgt für die Einhaltung der Eckdaten.

Dokumentation: Die Erfassung und Dokumentation der Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte ist zwingend vorgeschrieben.

Geräteanzahl: In Gaststätten sollen jetzt drei anstatt zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen, in Spielstätten zwölf Geldspielgeräte auf 150 Quadratmetern.

Fungames: Der Betrieb von Spielgeräten und Systemen, bei denen ein zeitversetztes Weiterspielen möglich ist, wird verboten. Auch die Rückgewähr getätigter Einsätze wird explizit untersagt. Freispiele sind nur zulässig, wenn sie unmittelbar im Anschluss an ein bezahltes Spiel abgespielt werden können. Die Zahl der zu gewinnenden Freispiele wird auf sechs begrenzt.

Jackpot-Systeme sollen verboten werden.

„Geräte-TÜV“: in Geld-Gewinn-Spiel-Gerät muss spätestens nach 24 Monaten geprüft werden. Nur mit gültiger Prüfplakette und Prüfbescheinigung darf ein Geldspielgerät weiter betrieben werden. Der PTB obliegt die Zulassung der Stellen, die die Überprüfungen vor Ort durchführen.