Bundesrat: „Umsatzsteuer nur mit Ausgleichszahlung für die Länder“
Am heutigen 10. Februar 2006 hat der Bundesrat in seiner 819. Sitzung den Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes (TOP 12) sowie den Entwurf des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (TOP33) behandelt.
Die Ergebnisse stellt der AMA in einem Rundschreiben wie folgt dar:
Spieleinsatzsteuergesetz
Bei Enthaltung der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt (jeweils FDP-mitregiert) sowie Sachsen hat der Bundesrat beschlossen, den Entwurf eines Spieleinsatzsteuergesetzes (BR-Drs. 479/2/05) beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring wurde zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und in dessen Ausschüssen bestellt.
Ein Antrag des Freistaates Bayern, wonach interaktive Glücks- und Geschicklichkeitsspiele in Medien nicht der Spieleinsatzsteuer unterliegen sollen, soweit die Entgelte wegen Nichttrennbarkeit in Spieleinsatz und sonstige Leistungen als einheitliche Telekommunikations-Dienstleistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wurde ebenfalls angenommen (BR-Drs. 479/3/05). Dieser Antrag betrifft nicht Umsätze mit Geld-Gewinn-Spiel-Geräten.
Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
Im Rahmen des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen ist durch Änderung von Paragraf 4 Nr. 9b UStG eine Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für Spielbanken vorgesehen (BR-Drs. 937/05).
Der Bundesrat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf unter Maßgabe der Annahme folgender Anträge dem Bundestag zuzuleiten.
Ein Antrag des Freistaates Bayern wurde angenommen, wonach der Bundesrat der Umsatzbesteuerung der Spielbanken nur bei einem angemessenen finanziellen Ausgleich für die Länder als Kompensation für Ausfälle bei den Spielbankabgaben (die nicht durch den Länderanteil bei der Umsatzsteuer ausgeglichen werden) zustimmen kann (BR-Drs. 937/3/05).
Ein weiterer Antrag des Landes Bayern wurde angenommen. Dieser sieht vor, dass noch offene Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Spieleinsätzen in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes erörtert werden sollen (BR-Drs. 937/4/05). Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wird noch festgelegt.
Wortbeiträge
In einem rund zehnminütigen Redebeitrag hat der Bayerische Staatsminister der Finanzen, Prof. Dr. Kurt Faltlhauser, die Einbringung eines Spieleinsatzsteuergesetzes begründet, auch mit der Erwägung der Herstellung von Waffengleichheit mit dem Bund.
Prof. Faltlhauser hat die aufgrund der EuGH- und BFH-Urteile eingetretene Umsatzsteuerfreiheit für Umsätze mit Geld-Gewinn-Spiel-Geräten kritisiert. Die Steuerausfälle der letzten Jahre wurden mit zirka 1,5 Milliarden Euro beziffert. Der Branche wurde vorgeworfen, falsche Zahlen in Umlauf gebracht zu haben. Bei einem Gespräch mit Spitzenvertretern der Branche vor zirka 14 Tagen hätten diese den Beispielrechnungen der Länder nicht widersprochen.
Die „neue“ Spielverordnung in Verbindung mit der Spieleinsatzsteuer würde die Aufsteller besser stellen als die „alte“ Spielverordnung mit Umsatzsteuer. Eine Umsatzsteuerlösung käme nur mit einer Ausgleichszahlung des Bundes in Betracht.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Frau Dr. Barbara Hendricks, widersprach den Ausführungen des Bayerischen Staatsministers und verteidigte den Gesetzentwurf der Bundesregierung nachdrücklich.
Insbesondere sei eine einheitliche Position der Länder zum Spieleinsatzsteuergesetz aufgrund der unterschiedlichen Stellungnahmen der Bundesrats-Ausschüsse nicht erkennbar.
Die Redebeiträge im Wortlaut werden zu Beginn der kommenden Woche als Bundesrats-Drucksache vorliegen.