Bundesregierung berät Novelle der Spielverordnung
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung beraten. „Bei der Novelle der Spielverordnung handelt es sich um einen ausgewogenen Entwurf, der sowohl den Interessen der Wirtschaft als auch den Anliegen des Spieler- und Jugendschutzes Rechnung trägt", sagte dazu Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler.
Der aktuelle Entwurf sieht neben anderen insbesondere folgende Regelungen vor:
In der Gastronomie darf nur noch ein Geldspielgerät aufgestellt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Ort, an dem Jugendliche nicht oder nur in Begleitung Erwachsener angetroffen werden können.
Die Geräte müssen künftig so gebaut werden, dass sie nur noch mit einer personenungebundenen Spielerkarte bespielt werden können. Jeder Spielgast darf nur eine Karte erhalten.
Nach drei Stunden ununterbrochenen Spiels erfolgt eine Spielunterbrechung mit Nullstellung des Gerätes.
Die Bauartzulassung ist auf ein Jahr befristet, jedes einzelne Gerät darf nur noch vier Jahre lang aufgestellt werden.
Der Entwurf wurde der Europäischen Kommission angezeigt (Notifizierungsverfahren) und zwecks Zustimmung an den Bundesrat weitergeleitet.