01.07.2005

Bundestag beschließt Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Nun ist der Bundesrat am Zuge

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2005 den Entwurf des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drs. 15/5444 sowie 15/5558) beraten und beschlossen. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, ist nun der Bundesrat am Zuge. So die AMA-Verbände in einem gemeinsamen Rundschreiben.

Bereits am 29. Juni hatten die zuständigen Ausschüsse des Bundestages den Gesetzentwurf beraten und die Annahme empfohlen. Der Deutsche Bundestag hat daraufhin am 30. Juni 2005 den Entwurf unter TOP 22c der Tagesordnung behandelt und in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion beschlossen.

Am 29. Juni 2005 hat der ständige Beirat des Bundesrates Fristverkürzung gewährt, so dass der Bundesrat den Gesetzentwurf im zweiten Durchgang anlässlich seiner Sitzung am 8. Juli 2005 (Freitag) beraten wird.

Für den Fall, dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf nicht zustimmt, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Entweder der Bundesrat oder die Bundesregierung rufen den Vermittlungsausschuss an. Aller Voraussicht nach dieser zum Ende der Sommerpause (Ende August beziehungsweise Anfang September 2005) tagen und anhängige Vorhaben behandeln.

Alternativ dazu ist es auch möglich, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Anschluss an die Bundesratssitzung für „gescheitert“ erklärt.