Bundesweites Sperrsystem: Hessen gibt Informationen bekannt
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat auf seiner Internetseite Informationen über das „übergreifende bundesweite Sperrsystem“ veröffentlicht.
Das Ministerium weist darauf hin, dass das Sperrsystem spätestens bis zum 1. Juni 2013 in Betrieb genommen werden soll, allerdings ist eine zeitliche Staffelung vorgesehen. Laut Ministerium sollen „gewerbliche Spielevermittler“ und „hessische Spielhallen“ zum 1. Oktober 2013 an das Sperrsystem angebunden werden.
Laut dem hessischen Innenministerium sind Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel verpflichtet, sich an dem übergreifenden, bundesweiten Sperrsystem anzuschließen. „Betroffen hiervon sind neben den Spielbanken und den (hessischen) Betreibern von Spielhallen auch die Veranstalter und Vermittler von Sportwetten (terrestrisch und im Internet), von Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential (terrestrisch und im Internet), von Lotterien allgemein im Internet sowie von Pferdewetten mit Festquoten (terrestrisch und im Internet) und Pferdewetten allgemein im Internet“, verlautbart das Ministerium.
Für den Anschluss an das Sperrsystem werden zwei Möglichkeiten angeboten, zum einen eine automatisierte und zum anderen eine manuelle Abfrage.
Im Fall einer Sperre sind folgende Spielerdaten anzugeben: Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Grund der Sperre.
Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag ist das Hessische Innenministerium „mit der Errichtung und Unterhaltung eines übergreifenden Sperrsystems zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht beauftragt“.
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