DAGV sieht Spielbanken in der Pflicht
Mit großem Befremden reagiert nach dem VDAI auch der DAGV auf die Pressemitteilung der DeSIA und findet deutliche Worte.
Hier die Stellungnahme des DAGV im Wortlaut:
Der Deutsche Automaten-Großhandels-Verband (DAGV) ist höchst befremdet über die harten Attacken, die seitens der DeSIA (Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft) in der Pressemitteilung vom 17. Januar 2007 gegen die Automatenbranche geführt werden.
Unter Bezugnahme auf eine Studie des „Arbeitskreises gegen Spielsucht“, die maßgeblich von Herrn Jürgen Trümper erstellt wurde, will DeSIA eklatante Rechtsbrüche in gewerblichen Spielstätten festgestellt haben, insbesondere in Bezug auf die Aufstellung soganannter Fungames und Jackpot-Anlagen.
„Hier zeigt sich eindeutig das Problem der vom Gesetzgeber ohne Not, aber in allerletzter Sekunde eingebrachten Stichtagslösung beim Verbot bestimmter Unterhaltungsspielgeräte. Der DAGV hatte bereits frühzeitig aus wirtschaftlichen und verfassungsrechtlichen Gründen beim Bundeswirtschaftministerium die Einräumung einer Übergangsfrist vorgeschlagen,“ sagt Pit Arndt, Vorsitzender des DAGV. Allein aus logistischen Gründen war es gar nicht möglich, die Geräte auf einen Tag fixiert von tausenden von Aufstellplätzen abzuräumen. Zudem fehlte es bei allen Beteiligten, den Betreibern wie auch den Ordnungsbehörden, an einer ganz klaren Definition, welche Unterhaltungsspielgeräte überhaupt unter die neue Verbotsnorm einzuordnen sind. „Die Automatenwirtschaft wird in diesem Punkt die Kommunen durch sachliche Information und Schulungen unterstützen. Auf dieses Angebot haben wir bereits eine sehr gute Resonanz erfahren,“ so Arndt weiter.
Offenbar stehen die Spielbanken durch die Vielzahl neuer Online-Angebote unter einem derartigen Wettbewerbsdruck, dass sie die gewerbliche Automatenwirtschaft, die das „kleine Spiel des kleinen Mannes“ anbietet, herausfordert, um so von ihren eigenen Problemen abzulenken. „Wir haben weder ein vergleichbares Geräteangebot auf engstem Raum noch sind wir bei Jackpots und Gewinnchancen in der Lage, mit den Spielbanken zu konkurrieren,“ erkennt der DAGV-Vorsitzende weiter. „Leider können wir auch die von DeSIA beklagte Abwanderung der Spielgäste aus den Spielbanken zu unseren Spielhallen nicht feststellen. Es ist eher so, dass sowohl in Spielbanken als auch in gewerblichen Spielstätten die Kundenfrequenz rückläufig ist. Dies liegt aber vor allem an den reizvollen Gamble-, Wett- und Lotterie-Angeboten, egal ob stationär und im Internet.“
Das gewerbliche Automatenspiel steht nach wie vor unter einer sehr strengen gesetzlichen Beobachtung: „Wenn die Slotmachines in den Spielbanken nur halb so hohe Anforderungen zum Spielerschutz erfüllen müssten, wie unsere Geldgewinn-Spielgeräte, könnte ich die Aufregung ja noch verstehen. Tatsache ist - und darauf hat bereits der Verband der Deutschen Automatenindustrie in seiner Erklärung vom 30. Januar 2007 hingewiesen -, dass die Geräte in den Automatensälen der Spielbanken bei Gewinn und Verlust keiner gesetzlichen Reglementierung unterliegen,“ unterstreicht Arndt.
„Wir glauben, DeSIA ist gut beraten, sich anderweitig beraten zu lassen. Die Kritik an der Vorgehensweise von Herrn Trümper können wir nur bestätigen. Demgegenüber unternehmen die Verbände der Automatenwirtschaft alles mögliche, um „schwarzen Schafe“ in unserer Branche aufzuspüren und gemeinsam mit den Ordnungsbehörden illegale Spielangebote einzudämmen. DeSIA hingegen sollte sich verstärkt um den zuletzt vom Bundesverfassungsgericht geforderten Spielerschutz kümmern, als hier wie ein Elefant im Porzellanladen rumzupoltern.“