28.01.2005

Entscheidung zur Umsatzsteuer

Allen Anzeichen nach wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag, 17. Februar 2004 gegen 9:30 Uhr seine von vielen in der Branche mit Spannung erwartete Entscheidung in der „Rechtssache Linneweber“ zur Umsatzbesteuerung von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten bekannt geben.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Dezember 2002 sein Verfahren, bei dem es um die steuerliche Ungleichbehandlung von Casino- und Geldspielgeräten geht, ausgesetzt und den EuGH angerufen. Die europäischen Richter sollen Fragen zur Auslegung der 6. EU-Umsatzsteuerrichtlinie beantworten.

Bereits im Juli 2004 legte die Generalanwältin Dr. Christine Stix-Hackl ihre Einschätzung des Sachverhaltes vor. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Umsatzbesteuerung des Betriebes von Geldspielautomaten nicht mit der EU-Richtlinie vereinbar ist, wenn der Betrieb – und das ist entscheidend – „gleichartiger“ Geldspielautomaten in einer zugelassenen öffentlichen Spielbank von dieser Steuer befreit ist.

Es sei Aufgabe des nationalen Gerichts, darüber zu befinden, ob die Automaten in- und außerhalb von Spielbanken „gleichartig“ seien. Es habe dabei darauf abzustellen, ob die Geldspielgeräte unserer Branche und die Slotmachines der Casinos für den Durchschnittsverbraucher von vergleichbarer Verwendung sind und daher miteinander im Wettbewerb stehen. Dabei seien insbesondere Faktoren wie die mögliche Gewinnhöhe und das Spielrisiko zu berücksichtigen.

Ob der EuGH den Ausführungen seiner Generalanwältin folgt, bleibt abzuwarten.