14.12.2012

EU-Kommission: Länder machen es sich zu einfach

Die EU Kommission hat sich ausführlich und kritisch zum Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer (E15) sowie zum beabsichtigten Beitritt des 16. Bundeslandes Schleswig Holstein geäußert. Tenor: Die Länder machen es sich in vielen Punkten zu einfach.

Wie der Online-Dienst „SportwettenLizenz.com“ berichtet, stellt die EU-Kommission fest, dass Schleswig Holstein plane, mit dem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag ein nicht einmal ein Jahr bestehendes und EU-konformes Gesetz zu ändern und zu verschärfen. Nach Ansicht der Kommission gibt es keine Begründung für die Änderungen. Das europäische Recht sehe aber vor, dass eine Verschärfung von Restriktionen einer ausführliche Begründung, beziehungsweise des Nachweises der Notwendigkeit bedarf.

Zum Glücksspielstaatsvertrag der E15 meint die EU-Kommission, dass es durchaus angebracht sei, die Freiheit im Glücksspielsektor zu beschränken, wenn dies dem Allgemeinwohl und dem Schutz der Bevölkerung diene.

Die Bundesländer blieben aber erneut den Beweis schuldig, dass eine Beschränkung auf genau 20 Lizenzen diese Vorgaben erfülle, und auch, dass die Lizensierung von Sportwetten sinnvoll ist, während Onlinepoker und Onlinecasino verboten bleiben.

Die Kommission fragt explizit nach einer ausführlichen Begründung für die nur eingeschränkte Öffnung des Sportwettenmarktes, insbesondere da es in Schleswig Holstein bereits eine funktionierende und faire Regelung gebe.

Ein weiterer Punkt, den die EU-Kommission bemängelt, ist die unpräzise Ausschreibung der Konzessionen: So würden die nachgefragten Sozialkonzepte weder genau beschrieben, noch fänden sich Hinweise auf Bewertungskriterien für vorgelegte Konzepte.

Kritik übt die Kommission auch am Verbot von Casino und Poker im Internet. Die deutsche Behauptung, es gäbe dabei leichte Möglichkeiten zu Manipulation und Geldwäsche, müsse nach den EU-Richtlinien auch bewiesen werden.