Front der Länder bröckelt
Um die Einigkeit der Länder bei der Glücksspielregulierung ist es möglicherweise nicht mehr allzu gut bestellt. Nachdem sich auch aus den Reihen der Wissenschaft vermehrt kritische Stimmen gemeldet hatten, setzt sich jetzt offenbar Stück für Stück die Erkenntnis durch, dass der bisherige Ansatz einige Schwächen aufweist.
Zur Zeit geht es um den 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV). Er soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten, muss aber zuvor von allen 16 Bundesländern ratifiziert werden. Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben das Vertragswerk inzwischen abgesegnet, Schleswig-Holstein verweigert sich.
In dieser Woche wurden nun auch im Hessischen Landtag erhebliche Zweifel laut. Während der Debatte um die Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften in Hessen, sagte der FDP-Abgeordnete und Vizepräsident des Landtags, Wolfgang Greilich, er erwarte, dass neben Schleswig-Holstein noch weitere Länder ihre Zustimmung verweigern würden und forderte, mit diesen gemeinsame Sache zu machen. Grund: Auch der 2. GlüÄndStV versucht nicht, Online-Gaming und -Poker in die Regulierung einzubeziehen, sondern hält am ebenso schlichten wie sinnlosen Verbot fest, das an der Wirklichkeit völlig vorbei geht.
Innenminister Peter Beuth möchte dem Vertrag offenbar zunächst zustimmen. Er verwies auf ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2019, das die Hessen für sich ausgehandelt hatten, falls ihre „Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland“ nicht bis Mitte 2019 in den Entwurf des nächsten Glücksspielstaatsvertrags eingearbeitet und von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen würden.
Das wirkt, als zweifele auch die Hessische Landesregierung am 2. GlüÄndStV, aber nicht als zweites Land ausscheren wolle, sondern lieber erst als drittes oder viertes.