02.08.2012

Geldwäschebekämpfung nun auch bei Online-Glücksspielen

Das Bundesministerium für Finanzen plant die Geldwäschebekämpfung bei Online-Glücksspielen mit einem Gesetzentwurf voranzutreiben.

Das Bundesfinanzministerium rückt die Bekämpfung der Geldwäsche bei Online-Glücksspielen in den Fokus. Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem in Zukunft Online-Glücksspiel-Betreiber Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen müssen.

Die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder sollen Finanzströme des Glücksspiels von legalen und illegalen Betreibern wirksam verfolgen und bei Illegalität unterbinden können. Dies erfordert dem Bundesfinanzministerium zufolge die Transparenz aller Zahlungsströme zwischen dem Spieler und dem Betreiber, unabhängig davon welcher Zahlungsweg genutzt wird.

Die Glücksspielbranche hat laut Schätzungen der EU-Kommission enormes Wachstumpotenzial, gleichzeitig sollen angeblich beachtliche Geldwäscherisiken bestehen.

Nach dem am 1. August vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes sollen mutmaßliche Geldwäscherisiken bei Online-Glücksspielen minimiert werden.

Ziel: Lückenlose Transparenz bei Zahlungsströmen

„Mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung konsequent die bereits 2011 abgeschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Geldwäscheprävention weiter“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums. Ziel sei eine lückenlose Transparenz bei den Zahlungsströmen. Neue Zahlungsprodukte, wie anonyme Prepaid-Karten dürfen künftig im Online-Glücksspiel nicht genutzt werden.

„Gleichzeitig werden Vorgaben zur Spieleridentifizierung und Anforderungen an die Errichtung eines Spielerkontos eingeführt“, so die Pressemeldung.

Des Weiteren sollen die Kompetenzen und Auskunftsrechte der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder gestärkt werden, um illegales Online-Glücksspiel zu verhindern.

Wie einzelne Punkte, wie das Transparenzgebot, online durchgesetzt werden sollen, ist noch unklar.

Deutschland werde sich laut Bundesfinanzministerium im Rahmen der Verhandlungen der kommenden 4. EU-Geldwäscherichtlinie dafür einsetzen, dass der mit diesem Gesetz verfolgte Ansatz auch von den übrigen Mitgliedsstaaten übernommen wird.