09.09.2025

GGL warnt vor Teilnahme an illegalen Gesellschaftswetten

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) warnt vor Gesellschaftswetten und betont die Strafbarkeit solcher Wetten.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) warnt eindringlich vor der Teilnahme an sogenannten Gesellschaftswetten, zu denen auch Unterhaltungswetten gehören.

„Solche Wettangebote gegen Entgelt, wie sie etwa auf der Plattform Polymarket angeboten werden, sind nach geltendem deutschen Recht nicht erlaubnisfähig und damit illegal“, unterstreicht die GGL in einer Pressemitteilung.

Wetten auf den Ausgang des Ukraine-Krieges

In den vergangenen Wochen und Monaten habe die GGL vermehrt Berichte über Gesellschaftswetten in regionalen und überregionalen Medien registriert, zuletzt auch Wetten auf den Ausgang des Ukraine-Krieges. Die zunehmende öffentliche Präsenz solcher Angebote veranlasst die Behörde, die Bevölkerung gezielt zu warnen und über die rechtliche Lage und Gefahren illegaler Wetten aufzuklären.

Gesellschaftswetten beziehen sich auf Ereignisse des öffentlichen oder gesellschaftlichen Lebens, etwa politische Wahlen, Gerichtsurteile, Naturkatastrophen, gesellschaftliche Ereignisse oder andere, nicht-sportliche Entwicklungen. Solche Formate sind laut GGL besonders anfällig für Manipulation, da sie häufig auf unklaren, subjektiven oder beeinflussbaren Ereignissen basieren.

GGL: Aufgrund der hohen Manipulationsgefahr nicht genehmigungsfähig

Aufgrund der hohen Manipulationsgefahr seien solche Wetten laut Paragraf 3 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit Paragraf 4 Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) nicht genehmigungsfähig. Der Gesetzgeber hat der GGL zufolge ausschließlich Wetten auf definierte Sportereignisse mit überprüfbaren Ergebnissen und klaren Regeln als erlaubnisfähig zugelassen.

„Jede andere Art von Wetten ist verboten und nicht erlaubnisfähig. Sowohl das Veranstalten oder Vermitteln solcher illegalen Wetten als auch die Teilnahme daran sowie die Bewerbung des Angebotes sind strafbar“, macht die Behörde deutlich.